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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Pflicht zu engmaschigen Corona-Tests für Beschäftigte in Pflege- und Altenheimen vorläufig außer Vollzug gesetzt. Eine bereits geimpfte Pflegedienstleiterin sah sich in ihren Grundrechten eingeschränkt.

In Bayern hat eine Pflegedienstleiterin erfolgreich gegen die Beobachtung durch die Behörden und die damit verbundene Pflicht zu mindestens drei Coronatests pro Woche geklagt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärte in einem heute vorgelegten Beschluss, mit der Beobachtung könnten für das Personal im Einzelfall weitreichende Grundrechtseingriffe verbunden sein. Dies könnten insbesondere etwa Untersuchungspflichten sein.

Das Gericht setzt nun diese Regelung zum 4. März 2021 vorläufig außer Vollzug. Es begründet seine Entscheidung damit, dass eine behördliche Beobachtung nach dem Infektionsschutzgesetz einen Verdacht voraussetze, der so nicht ohne Weiteres gegeben sei.

Eilantrag gestellt, als alle Bewohner geimpft waren

Nach der bayerischen Corona-Verordnung mussten sich Beschäftigte von Alten- und Pflegeeinrichtungen drei Mal pro Woche testen lassen. Die Pflegedienstleiterin eines Heimes in Unterfranken hatte einen Eilantrag gestellt, nachdem dort nahezu alle Bewohner gegen Corona geimpft worden waren. Vertreten wurde die Klage vom Würzburger Anwalt Alexander Lang und seiner Kanzlei, die bereits mehrere Corona-Regeln gekippt hat.

Negativer Test für Besucher weiterhin Pflicht

Besucher müssen aber weiter einen negativen Test vorlegen. Das Gericht lehnte den entsprechenden Eilantrag eines Angehörigen ab. Die Pflicht sei derzeit wohl rechtmäßig, weil sie die Aufrechterhaltung wichtiger Sozialkontakte ermögliche und der Isolation der Bewohner vorbeuge.

Caritas fordert: Beschränkungen für Altenheime lockern

Der Caritasverband der Erzdiözese München und Freising appellierten unterdessen an Bundes- und Landespolitik, mehr Tempo beim Schaffen einer Öffnungsperspektive für die Altenheime zu machen. Mit der hohen Impfquote in den Heimen sei ein wesentliches Schutzziel für die Senioren erreicht, sagte Vize-Caritasdirektorin Gabriele Stark-Angermeier.

Die Geschäftsleiterin von 27 Caritas-Altenheimen in Oberbayern, Doris Schneider, sagte, die Bewohner könnten angesichts ihrer noch kurzen Lebensdauer nicht mehr Monate auf Besuche und Lebensqualität warten. Sie litten sehr unter den Beschränkungen und den zum Teil wochenlangen Quarantänen in den Zimmern. Viele hätten massiv abgebaut. “Wir haben geimpfte Häuser und keine Lockerungen”, sagte Schneider. “Jede Woche Lockerung und mehr soziales Leben sind ein Gewinn für unsere Altenheime.”

https://www.br.de/nachrichten/bayern/verwaltungsgerichtshof-kippt-testpflicht-fuer-altenpfleger,SQVV1hF