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pfmGesundheit 31. März 2021 5 Minutes

Die Regierungen in Bund und Land Wien treiben Schindluder mit Krankheitsdefinitionen, Fallzahlen, der Anwendung von PCR- und Antigentests sowie der Darstellung der „Seuchenlage“. Das wird von vielen Wissenschaftlern, Juristen, Ärzten und unabhängigen Medien schon längere Zeit kritisiert, von Politikern, ihren virologischen Beratern und den Mainstream Medien geflissentlich ignoriert um Lockdown, Sperrung von Geschäften, Gastronomie oder Schulen aufrechtzuerhalten und die Körperverletzung durch Massentests auch von kleinen Kindern weiterführen zu können.

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Die FPÖ hat gegen das rechtswidrige Verbot der Versammlung vom 31.1.2021 beim Verwaltungsgericht Wien Beschwerde eingelegt und Recht bekommen. Am 24. März urteilte das Verwaltungsgericht Wien über diese Beschwerde und zerriss bei dieser Gelegenheit gleich die Corona-Politik der türkis-grünen Bundesregierung in der Luft. Unter Berufung auf international anerkannte Experten, Studien und die Weltgesundheitsorganisation befand das Gericht, dass die Krankheitsdefinitionen Anschobers falsch und ein PCR-Test zur Covid-19-Diagnostik ungeeignet wäre.

Das Urteil schließt damit an die Urteile des Verfassungsgerichtshofes an, sowie an die eines italienischen Verwaltungsgerichtes, deutsche Amtsgerichte oder das berühmt geworden Urteil eines portugiesischen Berufungsgerichtes. Wie berichtet hat der Top-Medizin-Wissenschaftler John Ioannidis kürzlich in einer neuen Studie nachgewiesen, dass die durchschnittliche Infektionssterblichkeit weltweit nur 0,15% beträgt, wobei es örtlich deutliche Unterschiede gibt. Die Hysterie, die insbesondere von der österreichischen und der deutschen Regierung geschürt wird ist absolut nicht gerechtfertigt.

Krankheitsdefinition komplett falsch

Das Wiener Verwaltungsgericht hat sich die Basis für die Hysteriepolitik der österreichischen Bundesregierung genau angesehen und festgestellt, dass alleine schon die Krankheitsdefinition des Gesundheitsministers Anschober völlig falsch und haltlos ist.

Geht man von den Definitionen des Gesundheitsministers, „Falldefinition Covid-19“ vom 23.12.2020 aus, so ist ein „bestätigter Fall“ 1) jede Person mit Nachweis von SARS-CoV-2 spezifischer Nukleinsäure (PCR-Test, Anm.), unabhängig von klinischer Manifestation oder 2) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die klinischen Kriterien erfüllt oder 3) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die epidemiologischen Kriterien erfüllt. Es erfüllt somit keiner der drei vom Gesundheitsminister definierten „bestätigten Fälle“ die Erfordernisse des Begriffs „Kranker/Infizierter“ der WHO. Das alleinige Abstellen auf den PCR-Test (bestätigter Fall 1) wird von der WHO abgelehnt (…)

Urteilsbegründung VGW-103/048/3227/2021-2, Verwaltungsgericht Wien, 24. März 2021

Ginge es bei uns nach rechtsstaatlichen Grundsätzen zu, müsste dieses Urteil dazu führen, den gleichen Weg wie Schweden oder Florida zu gehen. Sämtliche Maßnahmen müssten sofort aufgehoben werden, die gesamte Bundesregierung hätte zurückzutreten und wäre rechtlich für die sinnlose Vernichtung zahlloser Existenzen zu belangen.

Ein ebenso wichtige Textstelle im Urteil zeigt, in welchen Dimensionen die Politik aber auch die Mainstream Medien die Öffentlichkeit im vergangenen Jahr falsch informiert haben:

Der Gesundheitsdienst der Stadt Wien verwendet darin die Wörter „Fallzahlen“, „Testergebnisse“, „Fallgeschehen“ sowie „Anzahl an Infektionen“. Dieses Durcheinanderwerfen der Begriffe wird einer wissenschaftlichen Beurteilung der Seuchenlage nicht gerecht. (…) Für die WHO ausschlaggebend ist die Anzahl der Infektionen/Erkrankten und nicht der positiv Getesteten oder sonstiger „Fallzahlen“.

Urteilsbegründung VGW-103/048/3227/2021-2, Verwaltungsgericht Wien, 24. März 2021

Somit kommt das Gericht zum Schluss, dass in der Information des Gesundheitsdienstes der Stadt Wien, auf welche die Landespolizeidirektion Wien ihre Untersagung stützte, „zum Seuchengeschehen keine validen und evidenzbasierten Aussagen und Feststellungen vorliegen“. Das Verbot galt schon zuvor auch aus dem Gesichtspunkt fragwürdig, dass die Gerichtsbarkeit schon seit Jahren bloße Befürchtungen einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit als nicht ausreichend für Demoverbote erachtetet.

Als Basis für den medizinischen Teil der Urteilsbegründung zog das Gericht folgende Grundlagen heran:

WHO Information Notice for IVD Users 2020/05, Nucleic acid testinq (NAT) technoloqies that use polymerase chain reaction (PCR) for detection of SARS-CoV-2, 20 January 2021

Studie aus dem Jahr 2020 (Bullard, J., Dust, K., Funk, D., Strong, J. E., Alexander, D., Garnett, L., & Poliquin, G. (2020). Predicting infectious severe acute respiratory syndrome coronavirus 2 from diagnostic samples. Clinical Infectious Diseases, 7j(10), 2663-2666.)

Dr. Cary Mullis (Erfinder des PCR-Tests): „… dass ein PCR-Test nicht zur Diagnostik geeignet ist und daher für sich alleine nichts zur Krankheit oder einer Infektion eines Menschen aussagt.“

Das Gericht stellt fest, dass alleine ein Arzt dazu berechtigt ist, festzustellen, ob eine Person krank oder gesund ist (2 Abs. 2 Z 1 und 2 Ärztegesetz1998, BGBI. I. Nr. 169/1998 idF BGBI. I Nr. 31/2021), wie das auch schon das portugiesische Berufungsgericht festgestellt hat. Ich habe kürzlich auch daraufhin hingewiesen, dass die Behauptung in Verordnungen und Bescheiden, man können „Covid Tests“ machen völliger Unsinn ist. Das sieht das Verwaltungsgericht genauso.

Auch die extreme Fehleranfälligkeit der Antigen-Tests wird erwähnt und kritisiert, dass sich die Corona-Kommission für aktuelle Analysen ausschließlich auf solche Antigen-Tests stützen würde. Alleine diese kleine Teil-Information ist eine politische Bombe.

Sollte die Corona-Kommission die Falldefinition des Gesundheitsministers zugrunde gelegt haben, und nicht jene der WHO; so ist jegliche Feststellung der Zahlen für,,Kranke/Infizierte“ falsch.

Urteilsbegründung VGW-103/048/3227/2021-2, Verwaltungsgericht Wien, 24. März 2021

Gericht urteilt: PCR-Test taugt nicht zur Diagnostik!

Das Gericht bestätigt sogar das, was ich hier im Blog und andere Kritiker der überzogenen und schädlichen Maßnahmen seit Monaten erklären: Der PCR-Test kann weder Erkrankung noch Infektion nachweisen. Ganz ausdrücklich verweist das Gericht auf die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), wonach „ein PCR-Test nicht zur Diagnostik geeignet ist und daher für sich alleine nichts zur Krankheit oder einer Infektion eines Menschen aussagt“. Dies alleine sei aber noch nicht einmal das größte Problem.

Denn der Gesundheitsminister nutze sogar eine noch viel breitere Definition für Covid-19-Erkrankungen als die WHO. Weil die Corona-Kommission dessen Zahlen verwendet und nicht jene nach WHO-Richtlinien, sei jegliche Feststellung der Zahlen für „Kranke/Infizierte“ falsch. Folgerichtig könne mit der verwendeten Definition auch kein Versammlungsverbot begründen lassen, so das Verwaltungsgericht schlüssig.

Gegen das Urteil kann noch Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof oder eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden. Das Urteil wurde auch noch nicht veröffentlicht, sondern nur der FPÖ als Kläger zugestellt. Ich stütze mich daher in der Berichterstattung auf den Wochenblick und auf Report 24.

Im Licht dieses Urteils wird auch klar, dass die derzeit wieder geplanten oder schon verordneten Abriegelungen, Lockdowns und andere einschränkende Maßnahmen vor Ostern insbesondere von den Politikern der Stadt sowohl fakten – als auch rechtswidrig sind. Es wird genau mit den gleichen unsinnigen Begriffen und „Zahlen“ argumentiert, die das Gericht als unrichtig und falsch erkennt.

Update 15:30: Mehr Details aus dem Urteil, das ich mittlerweile auch erhalten habe,  habe ich hier zusammengestellt:
Verwaltungsgericht korrigiert falsche Ansichten von Corona Kommission und Wiener Gesundheitsdienst

https://tkp.at/2021/03/31/verwaltungsgericht-wien-zerpflueckt-corona-massnahmen-pcr-test-und-hebt-demoverbot-auf/