Von Corona Blog Beitragsdatum 25. Februar 2021
Wer Schadensersatz will, trägt die Beweislast – Beweislast liegt also grundsätzlich beim Geschädigten.
Bereits im Januar (18.01.2021) kursierte ein Schreiben der Techniker Krankenkasse durch die Social Media Welt.
In diesem Schreiben geht es darum, dass die Krankenkasse die Haftung für Impfschäden bei der Corona Impfung ausschließt.
Das Bundesgesundheitsministerium nimmt nun offiziell auf seinen Social Media Kanälen dazu Stellung.
Der Titel des Posts lautet kurz und knapp:
„Falschinformationen zum Thema Haftung bei Impfschäden sind zurzeit im Umlauf.“.
Wir fragen uns, wenn wir sowohl den Post des BMG als auch das Schreiben der KK sichten, wer kommt denn nun für Impfschäden auf und wie gestaltet sich der Schadensersatzanspruch?
„Anders als bei längst bekannten und gut erforschten Impfungen wie z.B. gegen Masern sind die Folgen der neuen COVID-19-Schutzimpfungen naturgemäß noch wenig bekannt. Bei den Haftungsregeln im Schadensfall greift hingegen ein erprobtes Regelwerk“, so schreibt dies BR24.
Wann liegt ein Impfschaden vor?
Ein „Impfschaden“ ist nach der gesetzlichen Definition in § 2 Nr. 11 Infektionsschutzgesetz (IfSG) „die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung“, die zu einer dauerhaften (länger als sechs Monate andauernden) gesundheitlichen Schädigung führt.
Allein bei diesem Aspekt, neigen wir dazu zu denken, viel Spaß dabei, denn Sie sind in der Beweislast.
ETL Anwälte schreibt zum Thema Krankheit:
„Eine Krankheit im Rechtssinne verlangt eine erhebliche Abweichung vom idealen Zustand. Geringfügige Störungen, die keine wesentlichen funktionellen Beeinträchtigungen zur Folge haben, reichen nicht aus. Abweichungen von einer morphologisch idealen Norm, die noch befriedigende körperliche oder psychische Funktionen zulassen, sind keine Krankheit.“
Schadenersatz für „Impfschäden“ gibt es grundsätzlich also nur, wenn Impfkomplikationen das übliche Ausmaß einer Impfreaktion (Schmerzen im Arm, Blutergüsse usw.) übersteigen.
Schadenersatz für „Impfschäden“ gibt es grundsätzlich also nur, wenn Impfkomplikationen das übliche Ausmaß einer Impfreaktion (Schmerzen im Arm, Blutergüsse usw.) übersteigen, etwa Hirnschäden mit Bewegungsstörungen als Folge einer Impfung gegen Kinderlähmung.
Zuständig ist das Sozialgericht welches in diesen Fällen, also bei Impfschäden, ein Urteil darüber fällt.
Für COVID-19-Schutzimpfungen gibt es naturgemäß noch keine Urteile, also keine Erfahrungswerte. Wenn man die Urteile zu Corona Maßnahmen bislang betrachtet, werden diese sehr großzügig und wohlwollend im Sinne derer, welche diese Erlassen haben, ausgelegt.
Für so eine Gerichtsverhandlung benötigen Sie einen bzw. mehrere Gutachter (die gerne Arztbriefe auch mal anders interpretieren wollen), vielleicht auch ein Gutachten des Paul-Ehrlich Instituts (das nicht bekannt für seine Schnelligkeit ist, laut BR24 haben diese schon mal 5 Jahre für so ein Gutachten gebraucht).
Dass Todesfälle im Zusammenhang mit der Impfung und auch Nebenwirkungen relativiert werden, sollte jedem spätestens dann klar werden, wenn er dies in der Presse verfolgt. Und wieso benötigen wir überhaupt einen Gutachter, weil dem in der Regel vor Gericht mehr geglaubt wird.
Womöglich werden für solch eine Gerichtsverhandlung mit dem Staat nur spezielle Gutachter Zugelassen, mit speziell meinen wir diese die wohlwollend schreiben (von der Krankenkasse/Versischerung beauftragte) – denn es gibt ja auch derzeit keine kritische Impfstudie. So frage ich mich, auf welche kritische Quelle soll man sich stützen, BioNTech/Pfizer wären ja dumm Studien zu veröffentlichen die ihren Impfstoff nicht im positiven Sinne bewerben.
Wir möchten hier den „Fall Lena“ aufführen, der uns durch Zufall bei unserer Recherche in die Hände fiel.
Seien wir ehrlich, wenn sich das BMI (Bundesministerium für Inneres – Horst Seehofer, CSU) Wissenschaftler kaufen kann für „das interne Strategiepapier zur Corona-Pandemie“ dann ist es sicherlich nicht schwer von staatlicher Seite – denn diesem müssen Sie bei einem Impfschaden entgegen treten und gegen diesen klagen – entsprechend wohlwollende Gutachter zu finden.
Und wie hoch ist ein möglicher Schadenersatz ?
Im internationalen Vergleich ergeben sich sehr unterschiedliche Vorgehensweisen.
Schweden bot Impfopfern während der Schweinegrippe 311 anerkannten Geschädigten (dazu müssen sie es erst mal mit der Beweispflicht und Gutachten schaffen) maximal eine Million Euro pro Patient.
In Deutschland gibt es zum Ausgleich (das weiß man aus 2009 – Schweinegrippe mit dem Pandemrix Impfstoff) zum Ausgleich der Folgen einer dauerhaften gesundheitlichen Schädigung eine Grundrente von 156 € bis max. 811 € monatlich. Hinzu können verschiedenen Zulagen bis maximal monatlich 626 € kommen.
Bedenken Sie, diesen Schadenersatz bekommen Sie wirklich nur, wenn Sie enorm geschädigt sind und dann brauchen Sie dieses Geld um ihr Leben irgendwie lebenswert zu gestalten.
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