WO SIND DIE INTENSIVBETTEN DIE GEFÖRDERT WURDEN UND WO IST DAS GELD UND DAS PERONAL?

Berlin – Die finanzielle Unterstützung der Krankenhäuser durch die Bundesländer in der Coronapandemie fällt sehr unterschiedlich aus. Das hat eine Umfrage des Deutschen Ärz­te­blatts (DÄ) unter den Bundesländern ergeben. Während einige Länder ein Budget in drei­stelliger Millionenhöhe aufgelegt haben, sind in anderen Ländern noch keine Hilfs­maßnahmen beschlossen worden.

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Vom Bund erhalten die Krankenhäuser Ausgleichszahlungen für verschobene Operatio­nen sowie Fördergelder für die Bereitstellung zusätzlicher Intensivbetten. Bis zum 10. August sind dafür knapp acht Milliarden Euro an die Häuser geflossen. Dazu kommen unter anderem Zuschläge für die Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung und der Wegfall des Fixkostendegressionsabschlags in diesem Jahr.

Kein Krankenhaus solle durch die Pandemie in ein Defizit geraten, hatte Bundesgesund­heitsminister Jens Spahn (CDU) im März erklärt. Auch die Länder sollten dazu ihren Bei­trag leisten. So heißt es im COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz, in dem die Hilfen des Bundes festgelegt sind: „Die Länder finanzieren kurzfristig jeweils nach eigenen Kon­­zepten weitere erforderliche Investitionskosten.“

Die -Umfrage hat ergeben, dass 13 Bundesländer bislang ein Budget für die zusätzli­che Finanzierung der Krankenhäuser aufgelegt haben – in zwei Fällen liegt dieses Bud­get bei über 100 Millionen Euro. Drei Länder haben bislang noch kein Budget für die zu­sätzliche Unterstützung der Krankenhäuser bereitgestellt.

Gelder für Intensivbetten

Die meisten Bundesländer unterstützen ihre Krankenhäuser, indem sie ihnen Zuschüsse für die Bereitstellung von Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeiten gewähren. Vom Bund erhalten die Krankenhäuser dafür 50.000 Euro pro Bett. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft geht jedoch davon aus, dass eine voll ausgerüstetes Intensivbett 85.000 Euro kostet. Viele Länder zahlen den Krankenhäusern die Differenz.

In Sachsen-Anhalt bekommt ein Krankenhaus 35.000 Euro zusätzlich zu der Förderung des Bundes, wenn es den zusätzlichen Beatmungsplatz ausschließlich auf eigene Kosten errichtet hat. Diese Förderung entfällt hingegen, wenn das Krankenhaus eines aus dem Kontingent der zentral beschafften und vom Land bezahlten Beatmungsgeräte erhält.

Für den Fall, dass das Krankenhaus kein Beatmungsgerät aus diesem Kontingent be­komm­en hat, aber den dazu gehörigen Monitor, erhält das Krankenhaus noch eine Lan­des­förderung von 30.000 Euro.

Insgesamt steht in Sachsen-Anhalt ein Budget von etwa 13,8 Millionen Euro für Intensiv­betten und Beatmungsgeräte zur Verfügung. Eine zusätzliche Bedarfsanmeldung durch die Krankenhäuser habe es hinsichtlich der Investitionsförderung bislang nicht gegeben, schreibt das Ge­sund­heits­mi­nis­terium des Landes.

Nordrhein-Westfalen hat seinen Krankenhäusern zusätzlich zu den Bundesmitteln weitere 150 Millionen Euro als „Soforthilfe“ zur Anschaffung von Langezeitbeatmungsgeräten zur Verfügung gestellt. Die Förderung erfolgte als Pauschalbetrag in Höhe von 50.000 Euro pro Gerät.

Darüber hinaus hat die Landesregierung das Konjunkturpaket „Nordrhein-Westfalen-Pro­gramm I“ zur Bewältigung der Folgen der Coronapandemie verabschiedet, in dem auch zusätzliche Mittel für Krankenhäuser in Höhe von 750 Millionen Euro enthalten sind. Die Gelder sollen einmalig als Pauschalzahlung bereitgestellt werden.

Mecklenburg-Vorpommern hat ein Budget von 30 Millionen Euro aufgelegt. „Die Mittel wurden nach Antragstellung zweckgebunden im Rahmen der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie als Verstärkung zu den pauschalen Fördermitteln ausgereicht“, schreibt das Ge­sundheitsministerium des Landes. Es geht davon aus, dass die Krankenhäuser damit aus­reichend Mittel erhalten haben, um während der Coronapandemie nicht in ein Defizit zu rutschen.

„Zur Einrichtung zusätzlicher intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten mit maschi­nell­en Beatmungsmöglichkeiten stellt das Land Rheinland-Pfalz – in Ergänzung der vor­gesehenen Pauschale in Höhe von 50.000 Euro – den Krankenhäusern kostenlos invasive Beatmungs- und Peripheriegeräte aus Beschaffungen des Landes und des Bundes zur Verfügung und unterstützt die Krankenhäuser bei der eigenen Beschaffung erforderlicher Gerätschaften“, heißt es aus dem Ge­sund­heits­mi­nis­terium Rheinland-Pfalz. „Dafür werden insgesamt Mittel aus dem Nachtragshaushalt des Landes in Höhe von voraussichtlich rund 29 Millionen Euro in diesem Jahr zu Verfügung gestellt.“

In Berlin hat der Senat zur Unterstützung der Krankenhäuser beim Aufbau von Intensiv­kapazitäten ein Förderprogramm zur Anschaffung zusätzlicher Beatmungsgeräte in Höhe von 28,6 Millionen Euro aufgesetzt. „Die Beschaffung läuft direkt über die Häuser, die hierzu einen entsprechenden Antrag auf Kostenerstattung beim Land stellen können“, schreibt der Senat für Gesundheit.

Krankenhausfinanzierung in der Coronapandemie: Es bleiben Unsicherheiten

Ein Rettungsschirm sollte den Krankenhäusern wirtschaftlich den Rücken freihalten. Nun wird nachgerechnet: War die Hilfe ausreichend? Die Antwort variiert von Haus zu Haus. Eine weitere Frage wird derweil zunehmend lauter gestellt: Wie geht es nach dem Ende des Rettungsschirms weiter? März 2020: Die Krankenhäuser verschieben auf Wunsch der Bundesregierung planbare Operationen, um Kapazitäten für […]

„Die Bewilligung aus dem Förderprogramm erfolgt per Bescheid und die Kostenerstatt­ung erfolgt nach Vorlage der entsprechenden Nachweise, dass die Geräte tatsächlich ge­liefert und bezahlt wurden.“ Dem Senat liegen derzeit keine Informationen vor, dass die zur Verfügung gestellten Mittel langfristig zu Defiziten der Häuser führen.

Brandenburg hat über die Auszahlung der Mittel aus dem Bundesrettungsschirm hinaus im Rahmen des Landesrettungsschirm 24 Millionen Euro für zusätzliche Beatmungsge­räte bereitgestellt sowie 35 Millionen Euro für die Beschaffung von persönlicher Schutz­aus­rüstung. Die Beatmungsgeräte wurden auf Antrag der Krankenhäuser finanziert, die zusätzliche Beatmungsplätze eingerichtet hatten.

Niedersachsen fördert zusätzlich die Beschaffung von medizinisch-technischen Geräten für die COVID-19-Behandlung in Krankenhäusern mit einem Volumen von 17,5 Millionen Euro. „Die Verteilung der Mittel wird noch erfolgen“, schreibt das niedersächsische Ge­sund­heitsministerium. „Sie wird unter anderem abhängig davon sein, welche Beatmungs­plätze zusätzlich in Betrieb genommen wurden.“ Der Landesregierung liegen aktuell keine Informationen darüber vor, dass Krankenhäuser aufgrund der Ausgleichszahlungen ins Defizit gerutscht sind.

Im Thüringer Landeshaushalt 2020 sind im Sondervermögen „Thüringer Corona-Pande­mie-Hilfefonds“ 11,7 Millionen Euro eingestellt für die Finanzierung von Ausgaben, die den Krankenhäusern durch die Schaffung zusätzlicher intensivmedizinischer Behand­lungs­plätze mit maschineller Beatmungsmöglichkeit entstehen, die durch die Pauschale des Bundes nicht gedeckt sind.

Schleswig-Holstein stellt im Haushaltsjahr 2020 „Zuschüsse von neun Millionen Euro für die Übernahme der Investitionskosten bereit, die im Zusammenhang mit der Versorgung von COVID-19-Patienten entstehen und die nicht ausreichend durch das COVID-19 Kran­kenhausentlastungsgesetz gedeckt werden“, heißt es aus dem Ge­sund­heits­mi­nis­terium des Landes. Zuwendungsempfänger seien vorrangig Krankenhäuser, die über maschinelle Beatmungskapazitäten verfügen. Die entsprechende Richtlinie hat eine Laufzeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020.

Hamburg finanziert den von den Plankrankenhäusern angemeldeten Bedarf, der über die Förderung der zusätzlichen Intensivbetten in Höhe von 50.000 Euro durch die Mittel der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds hinausgeht. Übernommen werden dabei die Kos­ten für die Anschaffung von Beatmungsgeräten, Patientenmonitoren und gegebenenfalls weiteren Ausstattungsgegenständen. Die Förderung beläuft sich dabei auf etwa acht Millionen Euro. Die Abwicklung des Bescheidverfahrens befindet sich derzeit in der Um­setzung.

Hessen hat ein Programm zur Beschaffung von Beatmungsgeräten im Umfang von zehn Millionen Euro aufgelegt. „Die Mittel wurden unter den Krankenhäusern aufgeteilt, die zum damaligen Zeitpunkt sowohl über Intensivbetten als auch über Beatmungsgeräte verfügten“, schreibt das hessische Ge­sund­heits­mi­nis­terium. Einzelne, größere Kranken­häuser – ausgewählt nach der Zahl der Intensiv- und Beatmungsbetten sowie einer an­gemessenen räumlichen Verteilung – hätten dabei eine höhere Förderung erhalten.

Zudem hat das Land die Auszahlung von Investitionsmitteln in Höhe von 120 Millionen Euro vorgezogen. „Diese Mittel wurden den Krankenhäusern kurzfristig zur Verfügung gestellt, um eventuelle Liquiditätsengpässe zu verhindern“, heißt es.

„Die Förderbehörde hat allen Krankenhäusern Kostenzusagen für vom Krankenhaus kurz­fristig zu beschaffende Beatmungsgeräte inklusive Zubehör zur Behandlung von COVID­-19 Patienten erteilt“, heißt es aus dem Ge­sund­heits­mi­nis­terium des Saarlands.

„Damit sollte und soll weiterhin unter anderem sichergestellt werden, dass für die Kran­kenhäuser keine zusätzlichen Kosten anfallen, wenn der Bonus in Höhe von 50.000 Euro, den sie für die Schaffung zusätzlicher invasiver Intensivbeatmungsbetten aus dem Kran­kenhausentlastungsgesetz erhalten, nicht ausreicht. Der Vorgang ist noch nicht abge­schlossen.“