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Menschen erleiden schwere Schicksale und es interessiert so gut wie keinen. Ärzte schauen weg, arbeiten schlampig oder haben Angst dem Druck des Narratives entgegenzutreten.

Wir aber haben keine Angst und werden mehr und mehr berichten. Es bedarf auch nicht vieler erklärender Worte. Hört was die Kollegen zu berichten haben

Wer mitmachen möchte und sich ein Herz fasst aus dem Schatten zu treten: Schickt Berichte aus euren Erfahrungen mit Impf-Komplikationen oder Patienten die zumindest in kausalem und/oder zeitlichen Zusammenhang mit der Covid-19 Impfung erlitten haben an

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Auszug aus dem Infektionsschutzgesetz

 

 

 

Meldung des Verdachts einer Impfnebenwirkung

Schwerwiegende sogenannte unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) nach Impfungen sind sehr selten. Angaben zu Art und Häufigkeit der UAW finden sich in der Fachinformation des jeweiligen Impfstoffs.

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/Meldeboegen/Impfreaktion/impfreaktion_node.html

Nach § 6 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung namentlich meldepflichtig. Die Meldung erfolgt vom Arzt an das Gesundheitsamt. Die Gesundheitsämter sind nach § 11 Abs. 4 IfSG verpflichtet, die gemeldeten Verdachtsfälle der zuständigen Landesbehörde und der zuständigen Bundesoberbehörde, dem Paul-Ehrlich-Institut, im Einklang mit den Bestimmungen des Datenschutzes in pseudonymisierter Form (personenbezogene Angaben sind unkenntlich zu machen) zu melden.

Die Meldepflicht nach IfSG gilt in jedem Fall. Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, dass direkt an den Hersteller oder online direkt an das PEI gemeldet wird. Ein Meldeformular mit einer Falldefinition zum Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung finden Sie auf den Internet-Seiten des PEI (Link siehe unten).


Welche Impf-Komplikationen werden denn z.B. von Biontech offiziell in ihrer Produktbeschreibung angegeben?

Dazu hier

 

Auszug