Da die Empfehlung der STIKO für Jüngere nicht gilt, haben Menschen unter 60 Jahren keinen Anspruch auf Schadensersatz von Bund und Ländern. Sie lassen sich auf eigene Verantwortung impfen. Im Einzelfall sei es möglich, den behandelnden Arzt in Haftung zu nehmen.
Von Corona Blog
In immer mehr Bundesländern kann sich jeder unter 60 Jahren mit AstraZeneca impfen lassen, der es möchte. Die Impfung erfolgt aber auf „eigene Gefahr“, eine Empfehlung gilt nur für Menschen, die älter als 60 Jahre sind. Was bedeutet das für die Haftungsfrage bei Impfschäden und Nebenwirkungen?
Über das Thema Haftung bei Impfschäden haben wir uns vom Corona Blog schon einmal beschäftigt, allerdings werfen wir gerne nochmal einen gesonderten Blick auf AstraZeneca, mit den Aussagen des ZDF und einem Beitrag von inFranken, welches sich auf die Aussagen des Bundesgesundheitsministeriums stützt. Hinter dem Impfstoff liegen bewegte Monate: Erst nicht für Menschen über 65 Jahre zugelassen, dann ausgesetzt, dann wieder zugelassen – mittlerweile empfiehlt die Ständigen Impfkommission (STIKO) AstraZeneca nur noch für Menschen über 60 Jahren.
Bei Instagram wurde von einem Interessierten die Frage nach der Haftung des Impfstoffs gestellt. Wer haftet also laut ZDF?
Sollte es zu Impfschäden kommen, haftet nach Angaben des Hausärzteverbandes weder der Patient noch der Arzt, sondern das jeweilige Land. Und zwar dann, wenn, wie es derzeit der Fall sei, die obersten Landesgesundheitsbehörden die Impfung öffentlich empfohlen haben.
ZDF Instagram Kommentar vom 09.04.2021
Liegt denn eine öffentliche Empfehlung der obersten Landesgesundheitsbehörden für die Impfung mit AstraZeneca bei unter 60 Jährigen vor? Hier die Antwort vom Bundesgesundheitsministerium von seinem Antwortenkatalog:
Wenn der Arzt seiner Aufklärungspflicht nicht nachgekommen sei, bestünde im Einzelfall eine Möglichkeit, Regress zu fordern, wird der Jurist Alexander Ehlers zitiert. Wenn Ärzte jedoch aufgeklärt haben, werde der Patient das Risiko wohl selbst zu tragen haben.
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