Die Coronavakzine haben wohl Zehntausende, wenn nicht Hunderttausende Menschen schwer geschädigt. Das leugnen nicht einmal mehr die Leitmedien, obgleich sie das Problem stets kleinreden. Doch der Aufklärungswille der Behörden und der Ruf danach bleibt aus; das zuständige Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hüllt sich zunehmend in Schweigen. Nun weigert es sich sogar, der Presse bisher verheimlichte Daten zu gemeldeten Verdachtsfällen auf schwere Impfnebenwirkungen bei Kindern und Jugendlichen zu übermitteln. Damit verstößt die Behörde nicht nur gegen das Presserecht, sondern lässt einen schlimmen Verdacht aufkommen: institutionelle Vertuschung.
Das PEI kommt seiner Aufgabe der transparenten Überwachung der Impfstoffe offenkundig nicht nach. In seinen inzwischen nur noch selten veröffentlichten Sicherheitsberichten zu den Coronavakzinen verschweigt es immer mehr relevante Daten zu schweren Gesundheitsproblemen nach den Spritzen. Informationen über schwerwiegende und tödliche Verdachtsfälle bei Kindern und Jugendlichen verheimlicht das dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unterstellte Institut seit Januar komplett. Auch gegenüber der Presse verweigert es die Herausgabe dieser Daten. Dabei ist gerade in dieser Altersgruppe die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Vakzine weit mehr Schaden als Nutzen anrichten.
Verheimlichte Daten, verweigerte Auskunft
Am 7. September erschien erstmals seit Anfang Mai wieder ein PEI-Bericht, diesmal mit Meldefällen bis Ende Juni 2022. Doch wie bereits der vorherige enthält dieser keinerlei Angaben zu schwerwiegenden und tödlichen Verdachtsfällen nach einer Impfung bei Kindern und Jugendlichen, die über das passive Meldesystem dem PEI übermittelt wurden. Auch die genaue Anzahl solcher Verdachtsfälle bezüglich aller Geimpften fehlt erneut. Und offenbar soll die Öffentlichkeit diese Daten nicht erfahren.
Denn mehr noch: Das PEI weigerte sich nun, der Autorin trotz Vorlage ihres Presseausweises diese Zahlen zu übermitteln, obwohl sie von enormer öffentlicher Bedeutung sind. Die Begründung, die PEI-Sprecherin Corinna Volz-Zang der Autorin per E-Mail am 22. September auf eine Anfrage vom 8. September übermittelte, ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten. Wörtlich ließ das dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unterstelle Institut ausrichten:
„Nachdem die bisherigen Sicherheitsberichte sehr ausführlich waren und auch vor dem Hintergrund der inzwischen hohen Anzahl geimpfter Personen mit den entsprechenden Informationen zu möglichen Impfnebenwirkungen beziehungsweise Impfkomplikationen halten wir es für angemessen, auf eine sich wiederholende Darstellung gleicher Erkenntnisse in Zukunft zu verzichten und die Berichterstattung auf wichtige Einzelaspekte sowie neue Erkenntnisse zu fokussieren.“
Als sei dies nicht genug, fügte das Bundesinstitut dem an:
„Aufgrund der hohen Anzahl von Presseanfragen und Anfragen aus der allgemeinen Öffentlichkeit zu einer Vielzahl von Details, die aus unserer Sicht nicht zu einem besseren Verständnis möglicher Risiken führen, hat das PEI entschieden, über den Sicherheitsbericht hinaus nur bei tatsächlich neuen Hinweisen entsprechend zu kommunizieren und für Einzelauswertungen zur Verfügung zu stehen.“
Dreiste Ausreden und Selbstanmaßung
Daraufhin schrieb die Autorin das PEI, und zudem auch das BMG, erneut an, setzte eine Frist bis Ende September und kündigte eine Auskunftsklage nach dem Presserecht an. Gefordert sind folgende Daten: die Anzahl schwerwiegender gemeldeter Verdachtsfälle insgesamt, die Anzahl schwerwiegender Verdachtsfälle bei Zwölf- bis 17-Jährigen, Fünf- bis Elfjährigen sowie unter Fünfjährigen, außerdem die Anzahl tödlicher Verdachtsfälle bei Minderjährigen in den einzelnen Altersgruppen.
Während das Gesundheitsministerium sich bisher in Schweigen hüllt, reagierte darauf nun PEI-Sprecherin Susanne Stöcker mit folgender Ansage:
„Das Paul-Ehrlich-Institut weigert sich keinesfalls, ‚relevante Daten von großem öffentlichen Interesse‘ herauszugeben. Die von Ihnen angefragten Zahlen erfüllen dieses Kriterium jedoch nicht. Denn allein die Zahl der gemeldeten Verdachtsfälle erlaubt keine Aussagen hinsichtlich der Sicherheit der Impfstoffe. (…) Zudem begründet eine Verdachtsfallmeldung nicht automatisch oder zwangsläufig einen ursächlichen Zusammenhang. Daher stellt das Paul-Ehrlich-Institut in den Sicherheitsberichten die Bewertung der Verdachtsfälle dar.“
Mit anderen Worten: Das PEI erklärt eigenmächtig die Meldedaten für Verdachtsfälle auf schwerwiegende und tödliche Impfschäden insbesondere bei Kindern und Jugendlichen für nicht öffentlichkeitsrelevant und verweigert die Herausgabe.
Das lässt nur einen Schluss zu: Das PEI und das BMG haben hier einiges zu verbergen — oder anders: Die Bundesregierung selbst scheint großes Interesse am Vertuschen zu haben.
Fehlende Studien, intransparente „Bewertung“
Zudem führt das PEI aus, im Bericht stelle es seine eigene Bewertung der Verdachtsfälle dar und mehr sei auch nicht nötig. Für diese Bewertung publiziert es jedoch nicht einmal eine Datengrundlage. Es könnte also alles nach Belieben interpretieren, sich sogar etwas ausdenken, ohne, dass es irgendwie durch Dritte, zum Beispiel andere Wissenschaftler, überprüfbar ist. Das ist an Intransparenz nicht zu überbieten.
Und schließlich sind auch die Bewertungsmethoden des PEI außerordentlich fraglich und deuten weniger auf wissenschaftliches Interesse als das Ansinnen hin, nur gewünschte Informationen nach außen dringen zu lassen, verbunden mit dem Versuch, sich unangreifbar zu machen. Denn: Das Bundesinstitut ordnet selbst überhaupt keine medizinischen Untersuchungen von Verdachtsfällen an. So teilte es der Autorin bereits am 14. September 2022 schriftlich mit:
„Das Paul-Ehrlich-Institut kann keine medizinischen Untersuchungen anordnen. Mit Untersuchungen waren Auswertung beziehungsweise Analysen und Nachfragen zu den Einzelfällen gemeint, also beispielsweise die Anfrage bei den behandelnden Ärztinnen und Ärzten zu detaillierten Befunden.“
Dass es jedem Verdachtsfall nachgehen würde, kann dabei getrost ins Reich der Märchen verbannt werden. Es gibt unzählige Berichte von Betroffenen und Ärzten, die nach Meldungen von schweren Verdachtsfällen nie etwas vom PEI gehört haben. Offenbar überwacht das Bundesinstitut die Coronaimpfstoffe vor allem nach einem Kriterium: Probleme sollen möglichst nicht bekannt werden.
Verstoß gegen Grund- und Presserecht
Damit verstößt das im hessischen Langen ansässige PEI überdies ganz eindeutig gegen das Pressegesetz seines Bundeslandes, das wie alle Pressegesetze auf der im Grundgesetz verankerten Pressefreiheit beruht. Darin heißt es unter Paragraf 3, der das Informationsrecht der Presse regelt:
„Die Behörden sind verpflichtet, der Presse die gewünschten Auskünfte zu erteilen. Sie können eine Auskunft nur verweigern, soweit die sachgemäße Durchführung eines straf- oder dienststrafrechtlichen Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnte; soweit Auskünfte über persönliche Angelegenheiten einzelner verlangt werden, an deren öffentlicher Bekanntgabe kein berechtigtes Interesse besteht und soweit Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse liegen, durch ihre vorzeitige Erörterung vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnten.“
Mit anderen Worten: Behörden, wie das PEI, dürfen Auskünfte an die Presse nur in absoluten Ausnahmefällen verweigern, nämlich wenn sie laufende Ermittlungen betreffen, Persönlichkeitsrechte Einzelner gefährden oder wenn ihre Preisgabe öffentliche Belange beeinträchtigen würde.
Nichts dergleichen trifft auf die Meldedaten für die Coronavakzine zu. Im Gegenteil: Die Verheimlichung von schweren Impfschäden bei Kindern und Jugendlichen könnte Eltern zu einer Fehlentscheidung verleiten, die sie im schlimmsten Fall lebenslang bereuen könnten: Nämlich wenn das Resultat ein schwer geschädigtes Kind oder gar dessen Tod wäre.
Das PEI und das ihm Anweisungen erteilende BMG brechen hier ganz eindeutig geltendes Recht und verstoßen gegen das Grundgesetz. Denn auf die darin verankerte Pressefreiheit stützen sich die Pressegesetze der Länder.
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