Gefunden bei Reitschuster

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Von Christian Euler

Ein juristischer Paukenschlag gegen die Impfstoffhersteller. Gestern reichte die Bozner Rechtsanwältin Renate Holzeisen eine Nichtigkeitsklage laut Art. 263 AEUV gegen den Durchführungsbeschluss der EU-Kommission hinsichtlich der zentralisierten Zulassung des Impfstoffs „Comirnaty“ samt Antrag auf ein beschleunigtes Verfahren beim Europäischen Gericht ein. Dem Verfahren wurde heute Vormittag die Nummer T-96/21 von der Kanzlei des Europäischen Gerichts zugewiesen.

Die Grundlage: EU-Bürger, die an erster Stelle der von der EU-Kommission vorgegebenen Covid-Impfstrategie stehen – vor allem Mitarbeiter im Bereich Gesundheit und Pflege – sind in ihrem Grundrecht auf ein hohes Gesundheitsschutzniveau, auf körperliche Unversehrtheit und auf Gesundheitsschutz persönlich und unmittelbar betroffen, weil sie nachweislich einem enormen Druck in Richtung Impfzwang ausgesetzt sind. Dabei erfolgten die Marktzulassungen der experimentellen Covid-Impfstoffe zentral durch die EU-Kommission – ohne dass dafür weitere Entscheidungsprozesse in den Mitgliedstaaten nötig sind. Dass die EU-Kommission die Mitgliedstaaten ständig dazu antreibt, die Anzahl der Verimpfungen zu erhöhen, geht auch direkt aus den Kommunikationsveröffentlichungen der EU-Kommission hervor.

Zum besseren Verständnis für Nichtjuristen: Die Nichtigkeitsklage ist einer der Rechtsbehelfe, die vor dem Gerichtshof der Europäischen Union eingelegt werden können. Der Kläger beantragt damit die Aufhebung eines Rechtsakts, der von einer Institution, einem Organ oder einer Einrichtung der Europäischen Union erlassen wurde.

Im Mittelpunkt der aktuellen Klage steht der Covid-19-mRNA-Impfstoff „Comirnaty“ des – Nomen est Omen – ‚An der Goldgrube‘ in Mainz ansässigen Biotechnologieunternehmens BioNTech. „Corminaty“ ist die erste in der EU auf mRNA basierte Substanz, die als Covid-Impfstoff zentral von der Europäischen Kommission bedingt zugelassen wurde. In der Funktionsweise entspricht er einem gentechnisch basierten Eingriff und hat laut Klageschrift „absolut nichts mit herkömmlichen Impfstoffen zu tun.“ Faktisch entspreche der Wirkstoff einem Gentherapeutikum. „Auch die zwei weiteren als Impfstoffe zugelassenen Substanzen von Moderna und AstraZeneca sind experimenteller Natur“, heißt es in der Klageschrift, die Reitschuster.de vorliegt. Analoge Klagen werden demnächst auch gegen deren Zulassung eingereicht.

Kläger sind 36 Südtiroler, die sämtlich im Gesundheits- bzw. Pflegewesen tätig sind und einem immer stärkeren Impfzwang ausgesetzt werden. Der Druck ist immens und reicht von einem sozial moralisierenden Druck bis hin zur Anordnung arbeitsrechtlicher Konsequenzen. Die Aggression gegen jene, die sich nicht diesen experimentellen „Impfstoffen“ unterwerfen wollen, hat Holzeisen zufolge in Italien kürzlich einen Höhepunkt erreicht, als der Haus- und Hof-Virologe der italienischen Regierung (praktisch das italienische Pendant von Drosten), wörtlich zum „Abschuss“ der Covid-Impfgegner und einen noch mindestens zwei bis drei Monate andauernden Lockdown aufgerufen hat. „Wir haben längst die Grenzen des Erträglichen verlassen“, mahnt die Juristin, die auch an den obersten Gerichtshöfen Italiens zugelassen ist.

„In der Sache selbst sind die Verletzungen geltenden EU-Rechts über die Zulassung von Arzneimitteln so gravierend“, so die Einschätzung von Rechtsanwältin Holzeisen, „dass dies zu einer sofortigen Aussetzung der Marktzulassung führen muss, wenn die Europäische Gemeinschaft die in ihren Verträgen und der Grundrechtscharta verankerten, den EU-Bürgern zu garantierenden Grundrechte, noch einigermaßen ernst nimmt.“