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Mit der Einführung des COVID-Zertifikats droht eine Zweiklassen- Gesellschaft zwischen geimpften und ungeimpften Menschen.
Gerade Unternehmerinnen und Unternehmer geraten zunehmend in die Pflicht, ihre Kunden zu klassifizieren und Menschen ohne Gesundheitspass den Zutritt zu verwehren. Die in Österreich heute geltenden Verfassungsrechte verbieten ein solches Vorgehen und Verhalten im Grundsatz des Diskriminierungsverbotes.
Firmen, welche auf ANIMAP.INFO gelistet sind, garantieren mit ihrem Eintrag dafür, auf Diskriminierung zu verzichten, alle Menschen gleich zu behandeln und ihnen ungeachtet ihrer Hautfarbe, Religion, sexueller Orientierung und Weltanschauung freien Zugang zu ihren Produkten und Dienstleistungen zu gewähren.
Im Zusammenhang mit COVID-19 verzichten sie grundsätzlich darauf, Kunden auf ihren Gesundheitszustand anzusprechen und / oder den Vorweis von Gesundheitsdokumenten zu verlangen.
Nachfolgend ein paar Hinweise mit Verlinkungen zu den in Deutschland geltenden Grundrechten, welche für alle dort lebenden Menschen Gültigkeit haben:
GRUNDRECHTE IN DEUTSCHLAND
Artikel 3GG des deutschen Grundgesetzes lautet wie folgt:
- Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
- Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
- Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Das Diskriminierungsverbot, auch Benachteiligungsverbot, untersagt, Menschen wegen bestimmter Merkmale oder Tatsachen ungleich zu behandeln, wenn dies zu einer Diskriminierung, also einer Benachteiligung oder Herabwürdigung einzelner führt, ohne dass es dafür eine sachliche Rechtfertigung gibt. Insbesondere dürfen weder Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, politische oder sonstige Anschauung, nationale oder soziale Herkunft, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, Vermögen, Geburt noch der sonstige Status als Unterscheidungsmerkmale herangezogen werden.
Das Verbot gilt als Willkürverbot in demokratischen Staaten grundsätzlich für jedes Staatshandeln. Wie weit es auch für das Handeln zwischen Privaten gilt, hängt davon ab, welchen Stellenwert eine Gesellschaft dem widerstreitenden Prinzip der Privatautonomie und anderen Grundrechten zugesteht.
Möchten Sie auch weiterhin nach diesen Grundsätzen leben und handeln? Dann klicken Sie hier, um Ihr Unternehmen, neben 7017 anderen, kostenlos einzutragen. Viele Gleichgesinnte werden es Ihnen danken und Sie als Anbieter gerne berücksichtigen.
Der Druck auf die Bürger, sich testen oder impfen zu lassen, nimmt immer mehr zu. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben muss das aber nicht unbedingt einschränken.
„6.902 Anbieter achten die Würde des Menschen und diskriminieren deshalb niemanden“, heißt es am 24. August auf der Website „animap.info“. Was es damit auf sich hat? Nach den Angaben der Internetseite handelt es sich um ein diskriminierungsfreies Branchenportal, auf dem sich UnternehmerInnen eintragen können, die weiterhin jeden Menschen bedienen wollen, egal ob er geimpft oder getestet ist oder nicht.
Dabei verstehen sich die Akteure der Website als „Antwort“ auf eine „drohende Impfapartheid“ und warnen vor „immer tiefer werdenden Gräben“ in der Bevölkerung „als Folge von Corona und dem politischen Umgang mit diesem Virus“.
Auf ihrer Startseite beziehen sie sich auf Artikel 3GG und betonen, dass laut diesem Gesetz niemand „wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“ darf.
„Kein Mensch spricht sich offen dafür aus, dass seine Mitmenschen diskriminiert werden sollten. Die internationalen Verträge zur Wahrung der Menschenrechte geniessen deshalb auch eine maximale Akzeptanz. Was nunmehr seit über 18 Monaten weltweit passiert, widerspricht diesen Grundsätzen im Wesentlichen und betrifft uns alle“, so Markus, ein Co-Founder der Seite gegenüber Epoch Times.
„Wir wollen unser altes Leben zurück“
Das Thema Testen und Impfen erregt die Gemüter seit Beginn der Corona-Pandemie. In den vergangenen rund 17 Monaten wurden Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus wiederholt verordnet, aufgehoben, erneut verordnet, verschärft, verändert, angepasst. Im Gespräch mit vielen Bürgern muss man feststellen, dass die meisten nicht wirklich wissen, was genau zu welchem Zeitpunkt wo und wie gilt. Regeln variieren nach Bundesland, Inzidenzen und nach gesellschaftlicher Relevanz. Es herrscht ein bundübergreifendes Chaos von Maskenpflicht und Testpflicht, wobei sich jeder selbst schlaumachen muss, um am Ende an sein Ziel zu gelangen.
Ob es sich um den Hotelurlaub, die Flugreise, den Disco-Besuch oder den Friseurtermin handelt, was vor zwei Jahren noch wie selbstverständlich zum Leben gehörte, ist in den vergangenen Monaten immer mehr zu einem umständlichen Akt geworden, der Menschen veranlasste, sich entweder immer mehr aus dem gesellschaftlichen Leben zurückzuziehen oder eine bisher nicht ausreichend geprüfte Impfung über sich ergehen zu lassen. „Wir wollen unser altes Leben zurück“ hört man überall.
Doch ist es tatsächlich so, dass man keine Chance mehr auf gesellschaftliche Teilhabe hat, wenn man nicht getestet oder geimpft ist? Ganz aussichtslos scheint die Situation für Impfunwillige und Testunwillige nicht zu sein. Denn am Ende entscheiden die Dienstleister, unter welchen Bedingungen sie Gäste oder Kunden aufnehmen oder bedienen.
Ein Gastronom oder ein Hotelier, hier nur als Beispiel aufgeführt, hat aus datenschutzrechtlichen Gründen überhaupt nicht das Recht, sich einen Test oder Impfnachweis vorzeigen zu lassen. „Gesundheitsdaten braucht man niemandem zu offenbaren“, erklärt Jurist Dr. Alexander Christ. Da etwa Gastronomen, Schulleiter oder Polizisten keine Ärzte seien, könnten sie auch nicht mit Gesundheitsdaten umgehen und sie demnach auch nicht bewerten.
Dasselbe gelte laut Christ auch für die Maskenatteste. Diese müsse man niemandem zeigen. Unzulässigerweise hätten Polizisten in der Vergangenheit schon Atteste eingefordert und sogar beschlagnahmt. „Ich empfehle, Atteste gar nicht mitzunehmen, sondern diese allenfalls einem Richter in einem eventuell später folgenden Verfahren unter Hinweis auf den Datenschutz vertraulich vorzulegen,“ so der Anwalt.
„Eindeutig diskriminierendes Verhalten“
Natürlich ist kein Gastronom oder Hotelier verpflichtet, einen Vertrag mit dem Kunden abzuschließen, wenn dieser ihm den Test nicht vorzeigen will. Deshalb sollte man sich vorher genau überlegen, ob man Ausweichoptionen hat, um am Ende nicht ohne Bett für die Nacht dazustehen. Auch sollte man nicht schon im Voraus bezahlt haben oder seine Kreditkartennummer hinterlegt haben, denn eine Geld-zurück-Garantie gibt es nicht.
Aus der Sicht von Christ, auch Sprecher der Anwälte für Aufklärung, „verstößt der gesamte Vorgang der Kontrolle von Tests durch medizinisch nicht geschultes Personal gegen den Datenschutz und ist generell rechtswidrig“. In dem Zusammenhang betont er noch einmal, dass es sich hierbei auch um ein „eindeutig diskriminierendes Verhalten“ handelt, denn niemand müsse sich wegen seines Gesundheitszustandes oder eines eingeforderten Gesundheitsnachweises benachteiligen lassen.
Trotzdem liegt die Entscheidung so wie sich die Umstände derzeit zeigen, bei den Menschen selbst. Ein Ladenbesitzer muss niemanden in sein Geschäft hereinlassen, wenn er das nicht will. Andersherum kann der Kunde wählerisch sein, in welches Restaurant oder Geschäft er gehen möchte und in welches eben nicht.
Und dabei kann animap helfen. Unternehmen, die sich hier eintragen lassen, verzichten ausdrücklich auf das Vorweisen von Gesundheitsdokumenten. 19.526 UnternehmerInnen haben sich laut der Website bisher an dem Projekt beteiligt. Die Länder Frankreich, Schweiz, Österreich, Italien, Belgien, Luxemburg, Niederlande und Deutschland haben ihre landeseigene Website dafür. Auf der deutschen Seite findet man am 24. August fast 7.000 Einträge aus den Bereichen Ärzte, Medizin, Gesundheit (1.904), Auto, Fahrrad und Verkehr (179), Computer, EDV und Telekommunikation (197), Dienstleistung (825), Finanzen, Sicherheit und Recht (200), Gastronomie (168), Handel (533), Handwerk (388), Haus, Garten und Bau (178), Industrie und Wirtschaft (92), Kunst und Kultur (298), Medien (113), Öffentl. Einrichtungen und Vereine (9), Reisen und Tourismus (270), Schule und Bildung (351), Sport und Freizeit (195), Tiere (140) und Verleih und Vermietung mit 18 Einträgen.
Das Interesse der Unternehmen, sich hier eintragen zu lassen, sei groß, erklärt Markus. Es hänge oft direkt mit politischen Entscheiden zusammen. „Nach dem Entscheid Frankreichs, das Pflegepersonal zwangsweise zu impfen, explodierten die Zahlen der Neueinträge. Ähnliches erlebten wir in Italien, wo das Projekt anfangs sehr zögerlich angenommen wurde.“
„Für mich ist jeder Mensch gleich“
Eine Hotelbesitzerin in Heidelberg bestätigte gegenüber Epoch Times, dass ihr Eintrag auf der Seite tatsächlich funktioniert und Gäste aufgrund ihres Eintrags bei dem Portal kommen. „Und es werden immer mehr“, sagt sie.
Auch das FG-IT-Büro im Ostseebad Binz hat sich mit seinen Unternehmensdaten eingetragen. „Für mich ist jeder Mensch gleich“, sagt Inhaber Fred Georgi. „Für mich gibt es keinen Unterschied, ob jemand geimpft oder getestet oder nichts dergleichen ist.“
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