Zehnjährige Kinder sollen selbst entscheiden können, ob sie sich impfen lassen wollen, so das BAG. Jus-Professorin Regina Aebi-Müller unterstützt die Empfehlung.

Aktuell dürfen sich erst Jugendliche ab 16 gegen Covid-19 impfen lassen. 
Aktuell dürfen sich erst Jugendliche ab 16 gegen Covid-19 impfen lassen. Getty Images/iStockphoto

Darum gehts

  • In einem Schreiben informiert das BAG über die Thematik der Impfeinwilligung bei unter 18-Jährigen.
  • Entscheidend dabei sei die Urteilsfähigkeit. Diese könne ab zehn Jahren nach und nach zugestanden werden.
  • Derzeit prüft Swissmedic die Zulassung des Biontech/Pfizer-Impfstoffs ab zwölf Jahren.
  • Bei einer Covid-19-Impfung sei die Urteilsfähigkeit bereits gewissen informierten zehnjährigen Kindern zuzusprechen, sagt Jus-Professorin Regina Aebi-Müller.

Sollen sich bereits Zehnjährige ohne die Einwilligung der Eltern impfen lassen können? Mit dieser Frage befasst sich das Bundesamt für Gesundheit in einem Informationsschreiben, das momentan in den sozialen Medien kursiert. Laut der BAG-Empfehlung stelle sich in Zusammenhang mit einer Covid-19-Impfung die Frage der Notwendigkeit einer Einwilligung zur Impfung durch die Eltern oder erziehungsberechtigten Personen. Gerichtet ist das Dokument unter anderem an die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK), die Ärztegesellschaften, medizinische Fachgesellschaften, Pharmasuisse und Verbände der Krankenversicherer.

Wie das BAG schreibt, sei entscheidend, dass die Einwilligung «zu einer Verletzung der körperlichen Integrität» nur gegeben werden kann, wenn die betreffende Person urteilsfähig sei. Die Urteilsfähigkeit habe jedoch keinen Zusammenhang mit der Volljährigkeit einer Person. «Damit ein Kind oder ein Jugendlicher in Bezug auf die Impfung als urteilsfähig gilt, muss dieses oder dieser die Tragweite des Eingriffs für seinen Körper abschätzen können», schreibt das BAG. Man dürfe davon ausgehen, dass eine echte Zustimmung bis zehn Jahre unmöglich erscheint. «Zwischen zehn bis 15 Jahren kann ihnen die Fähigkeit nach und nach zugestanden werden und ab 15 Jahren kann die Urteilsfähigkeit vermutet werden […].»

Wie das BAG folgert, sei daraus zu schliessen, dass – wenn ein Kind oder Jugendlicher urteilsfähig ist – die Inhaber der elterlichen Sorge die Zustimmung zur Impfung nicht geben müssen. Das heisst: Ein urteilsfähiges zehnjähriges Kind soll sich auch gegen den Willen der Eltern impfen lassen können. Möglich ist das Szenario aktuell noch nicht. Aber in vielen Kantonen können sich bereits 16-Jährige zur Impfung anmelden, zudem hat der Impfstoffhersteller Pfizer/Biontech ein Zulassungsgesuch für das Impfen ab zwölf Jahren bei Swissmedic eingereicht.

Urteilsfähigkeit auch bei Minderjährigen

Das Bundesamt für Gesundheit weist auf Anfrage auf die Verletzung der körperlichen Integrität hin, wie nau.ch berichtet. Diese liegt etwa bei einer Operation oder einer Impfung vor. Die Einwilligung für diese Verletzung könne nur gültig gegeben werden, «wenn die betreffende Person urteilsfähig ist». Die urteilsfähige Person sei alleine berechtigt, einer solchen Verletzung zuzustimmen, auch wenn sie gesetzlich unmündig, also minderjährig, ist.

Bei seiner Einwilligungs-Empfehlung stützt sich das BAG auf den Artikel 16 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs: «Urteilsfähig im Sinne dieses Gesetzes ist jede Person, der nicht wegen ihres Kindesalters, infolge geistiger Behinderung, psychischer Störung, Rausch oder ähnlicher Zustände die Fähigkeit mangelt, vernunftgemäss zu handeln.» Der Begriff «Kindesalter» sei «auslegungsbedürftig», so das BAG. «Dabei wird auf eine starre Grenze hinsichtlich des Alters verzichtet. Massgeblich ist die individuelle Fähigkeit im konkreten Fall.»

«Kind kann sich selbständig fürs Impfen anmelden»

Dass die Urteilsfähigkeit nicht an die Volljährigkeit gebunden ist, sagt auch Regina Aebi-Müller, Jus-Professorin und Prorektorin an der Universität Luzern und Mitglied der Ethikkommission der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften. Bei medizinischen Behandlungen sei die Relativität der Urteilsfähigkeit von zentraler Bedeutung. «Sind die Neben- oder Auswirkungen einer Behandlung gross oder schwerwiegend, setzt man das Alter, in dem die Urteilsfähigkeit angenommen werden kann, unter Umständen sogar erst bei 16 oder 17 an.» Das sei etwa bei einer onkologischen Behandlung der Fall.

In anderen Fällen werde die Urteilsfähigkeit jedoch schon viel früher bejaht, sagt Aebi-Müller. «Bei einer HPV-Impfung, die möglichst vor dem ersten Geschlechtsverkehr erfolgen sollte, braucht es das Einverständnis der Eltern nicht.» 15- oder 16-Jährige seien rechtlich gesehen im Normalfall auch urteilsfähig, um über eine allfällige Abtreibung entscheiden zu können.

Bei einer Covid-19-Impfung, die als sehr nebenwirkungsarm gelten muss, um in der Schweiz zugelassen zu werden, sei die Urteilsfähigkeit bereits gut informierten zehnjährigen Kindern – oder sogar noch jüngeren – zuzusprechen, so Aebi-Müller. «In einem solchen Fall kann sich das Kind auch selbständig bei einer Fachperson, die die Urteilsfähigkeit einschätzen kann – etwa dem Haus- oder Kinderarzt – für eine Impfung anmelden.»

https://www.20min.ch/story/laut-bag-sollen-kinder-ab-zehn-selbst-ueber-impfung-entscheiden-822743826313