Die vorläufig gute Nachricht vorab: die fast 86-jährige ukrainische Jüdin Inna Zhvanetskaya, die als Kind den Holocaust überlebt hat, wurde von Aktivisten an einen sicheren Ort gebracht und konnte daher bis jetzt nicht zwangsgeimpft werden. Alles andere, was man über diesen Fall berichten kann bzw. muss, ist schlimm, denn es zeigt sich, im Land der Shoah haben Nachgeborene der Täter wenig bis gar nichts gelernt.

Rechtsanwalt Holger Fischer brachte den Fall ins Rollen. Er berichtet in seinem Telegram-Kanal über den Fall, kontaktierte Mascha Orel, einer Mitgründerin von We for Humanity, die wiederum mit Report24 Kontakt aufnahm. Zunächst bat Report24 am Sonntag, dem 8.1.23, das Gericht um eine Stellungnahme. Diese kam am Montag und konstatierte trocken-sachlich auf welcher Grundlage die freiheitsentziehenden Maßnahmen sowie die medizinische Zwangsbehandlung verordnet wurden und dass eine Beschwerde anhängig sei (die von Rechtsanwalt Fischer). Am 10.1. ging Report24 mit einem Bericht und einem Video an die Öffentlichkeit. We for Humanity kontaktierte ebenfalls das Gericht mit einem Appell. Am gleichen Tag teilten die Mitarbeiter des Pflegedienstes lapidar mit, Frau Zhvanetskaya müsse die Arbeitseinsätze final unterzeichnen, es werden keine weiteren benötigt, da Frau Zhvanetskaya am nächsten Tag abgeholt werde. Die Betreuerin werde dabei sein.

Zahlreiche bekannte Aktivisten und Anwälte griffen das auf und setzten eine Welle der Solidarität in Gang. Denn eines ist klar: nur eine breite Öffentlichkeit kann die alte Dame, die in Stuttgart lebt, vor einer Zwangs-Psychiatrierung und einer Zwangs-Impfung in Deutschland schützen.

Der Fall

Laut Urteil der Richterin Dr. Luipold am Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt wurde die Unterbringung der Betroffenen in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses bzw. einer geschlossenen Abteilung einer Pflegeeinrichtung durch die Betreuerin bis längstens 5.12.24 genehmigt. Gleichzeitig wurden zwei Impfungen gegen Covid-19 (Corona) zur Grundimmunisierung als ärztliche Zwangsmaßnahme jeweils nach internistischer Prüfung der Impffähigkeit bis längstens 16.1.23 mit Einwilligung der Betreuerin genehmigt.

Im Urteil wird weiter aufgeführt, dass die Durchführung der Impfung gegen Covid-19 gegen den Willen der Betroffenen im Rahmen der Unterbringung zum Wohle der Betroffenen erforderlich sei, um einen drohenden erheblichen gesundheitlichen Schaden von ihr abzuwenden.

Inna Zhvanetskaya hatte sich nicht von der Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme überzeugen lassen, im Gegenteil. Sie lehnt die Impfung strikt ab. Darum befand die Richterin, dass der erhebliche gesundheitliche Schaden durch keine andere der Betroffenen zumutbare Maßnahme abgewendet werden kann, da der zu erwartende Nutzen der ärztlichen Maßnahme die zu erwartenden Beeinträchtigungen der Betroffenen erheblich überwiegen würde.

Breite Welle der Solidarität

Im Kanal von Holger Fischer konnte man lesen: Bei mir fing das Jahr u. a. mit einem Hilferuf aus Baden-Württemberg an: Ein Betreuungsgericht hat auf Antrag der Betreuerin die zweijährige geschlossene Unterbringung einer alten Dame genehmigt, was der zwangsweisen Behandlung in einer Klinik für Psychiatrie und im Anschluss daran die Aufnahme im beschützten Bereich eines Pflegeheims bedeutet. Ohne erst den Erfolg der Krankenhausbehandlung abzuwarten und etwa dann den Fall unter Einholung eines neuen Gutachtens bezüglich des weiteren Unterbringungsbedarfs neu zu entscheiden, wird hier sogleich über die Zukunft dieser gar nicht so unselbständigen Frau entschieden.

Dies allein ist unverhältnismäßig. Nebenbei wird vom Gericht ausdrücklich sogleich die zwangsweise Impfung gegen Covid-19 genehmigt.

Während eine Zwangsmedikation mit Psychopharmaka nur ultima ratio sein darf, dementsprechend nicht schon im Beschluss enthalten ist, entscheidet hier ein Gericht, dass die Betroffene ohne Zögern, also möglicherweise noch direkt nach ihrer Verbringung mittels polizeilichem Zwang in die psychiatrische Klinik, unter Anwendung von Gewalt ihre Covid-Injektion erhält.

Alles zum Wohle der Betroffenen gemäß Paragraph 1906 Abs. 1 Ziffer 2 BGB, wonach eine Unterbringung gegen den Willen eines Betroffenen nur zulässig ist, weil „zur Abwendung eines drohenden erheblichen gesundheitlichen Schadens eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff notwendig ist, die Maßnahme ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgeführt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann.“

Da der Beschluss sofort vollziehbar ist, wartet sie nun täglich darauf, dass sie von der Betreuungsbehörde, die der Betreuerin bei Ausführung des Beschlusses Amtshilfe leistet, die wiederum zur Anwendung von Zwangsmaßnahmen die Polizei hinzuziehen wird, aus ihrer Wohnung abgeführt, in die Psychiatrie transportiert und dort zwangsgeimpft wird. Die Betroffene ist vor Beginn des Zweiten Weltkriegs geboren und jüdischer Herkunft.

Im Kanal findet man auch die erste rechtliche Stellungnahme von ihm. Dort ist u.a. zu lesen: Es steht noch nicht fest, wie das Schicksal der alten Dame weitergehen wird, die heute untergebracht werden soll. Durch das Rechtsmittel der Beschwerde ist der Beschluss des Betreuungsgerichts zur langfristigen Unterbringung und Zwangsimpfung anfechtbar und wurde angefochten. Die Entscheidung der Beschwerdekammer des Landgerichts steht aus.

Bodo Schiffmann griff es in seinem Kanal ebenfalls auf „Holocaustüberlebende soll morgen 11.01.2023 zweimal eine medizinische Zwangsmaßnahme erhalten: Sie soll gegen Ihre bewusste Entscheidung mit Gewalt gegen Covid-19 geimpft werden. Ferner soll sie zwangseingewiesen werden in eine psychiatrische Einrichtung. Dort soll Sie zweimal gegen COVID-19 geimpft werden. Die Frau hat sich bewusst gegen diese Impfung entschieden und wird jetzt als Holocaustüberlebende in Deutschland einer medizinischen Zwangsmaßnahme unterzogen“ und fordert seine Leser auf, die Informationen breit zu teilen, um die Dame zu schützen.

Und Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht, kommentierte: „Diese Entscheidung ist ein gigantischer Justizskandal!! Sofort vollziehbar! Morgen soll die Komponistin abgeholt werden. Dann ist sie morgen Mittag geimpft und wird darüber hinaus vermutlich mit Medikamenten ruhiggestellt. Ich bin fassungslos! Ein Betreuungsrechtsanwalt (Holger Fischer) hat bereits Beschwerde eingelegt. Dies hindert die Justiz und Polizei jedoch nicht am Sofortvollzug dieser Skandal-Entscheidung. Dieser Fall muss an die Öffentlichkeit und an die Presse! Jeder muss aktiv werden!“

Die Gesellschaft der Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V., MWGFD berichten umfassend und publizieren auch den Brief von Mascha Orel, die selbst eine in Deutschland lebende Jüdin, gebürtig in der Ukraine, ist. Sie hat das Gericht in Stuttgart in ihrem offenen Brief darum gebeten, diese Entscheidung zu überdenken. Ich sprach kurz mit ihr, um weitere Hintergründe zu erfahren:

Wie objektiv ist das Gutachten?

Nicht nur das von Report24 veröffentlichte Video belegt, dass die Diagnose lt. Gutachten in Zweifel gezogen werden kann und muss. Mascha Orel hat mit der Betroffenen selbst gesprochen und kann nichts von dem, was im Gutachten diagnostiziert wurde, bestätigen.

Welche Erfahrungen hast Du mit Inna gemacht? Ich habe eine Stunde mit ihr telefoniert. Es ist ein Wahnsinn. Ich wollte mich davon überzeugen, wie ihr Zustand ist. Sie ist vulnerabel, verängstigt und lebt in diesem Zustand seit etwa 2 Jahren, da ihre gesetzliche Betreuerin anscheinend mehrmals versucht hat, sie einzuweisen. Das Damoklesschwert der Einweisung schwebt schon lange über ihrem Kopf. Sie hat einen unmissverständlichen Vergleich gezogen: „Es ist wie damals, als Papa an der Front war und Mama mit mir und meinem Bruder fliehen musste.“

Warum wird sie als behandlungsbedürftig dargestellt? Wie viele Künstler ist Inna introvertiert und wirkt außerhalb ihrer Kunst „nicht von dieser Welt“. Aber welcher hochbegabte Künstler ist im herkömmlichen Sinne ganz normal? Ein Beispiel: Um sich beim Report24-Reporter für das Engagement zu bedanken – der Journalist hat sich ja wirklich mit Herzen engagiert – hat sie sich mit einem Musikstück bedankt, dass sie vorgesungen hat. Ist das normal? Nicht in unserer Welt vermutlich. Muss sie deshalb in die Psychiatrie? Ich glaube nicht. Sie ist eine begnadete Komponistin, deren Musik auf den großen Bühnen der Welt gespielt wurde. Wenn sie Defizite hat, dann soviel: Sie hat sich nicht ganz damit abfinden können, dass ihre Musik keinen Zuspruch mehr findet. Aber das macht sie auch zu einem sehr einfachen „Pflegefall“. Man muss sie nur auf ihre Kompositionen ansprechen. Dann blüht sie auf, ist glücklich. Sie braucht nicht viel. Ja, sie braucht Medikamente, aber ich behaupte von der Art wie die meisten Menschen in ihrem Alter.

Warum wurde die Psychiatrierung vorangetrieben? Inna hat eine gute Seele um sich, eine Frau, die aus christlicher Nächstenliebe für sie da ist. Die Frau hat einen scharfen Verstand. Sie hat mir erzählt, dass vor ca. zwei Monaten der Pflegedienst den Auftrag bekommen habe, sie zu waschen und anzukleiden. Das konnte sie selbst, sie war immer gepflegt. Warum wurde das gemacht? Dann kam wohl als nächste Anweisung von Betreuerin, man müsse die Medikamentenannahme kontrollieren. Das sind zwei K.O.-Kriterien – wer nicht auf sich achtet und sich weigert Medikamente zu nehmen, ist betreuungswürdig. Aber beides stimmt eben nicht, so die Vertraute von Inna Zhvanetskaya. Ihr Vater war Arzt und Pharmakologe, sie achtet sehr genau auf Nebenwirkungen und Ablaufdaten von Medikamenten. Ihr Vater hat ihr wohl auch beigebracht, Nutzen und Risiken abzuwägen, sie hat einen sehr bewussten Umgang mit dem Thema und daher wohl auch die Impfung so strikt abgelehnt. Die verschriebenen Medikamente (z.B. wegen Wasser im Bein) nimmt sie wohl.

Weißt Du, wie sie ihre Situation einschätzt? Interaktion mit der Außenwelt außerhalb ihrer Musik fällt ihr schwer. Wenn es danach geht, müsste man alle Autisten isolieren. Es war für sie eine große Überwindung, das Video aufzunehmen, reden ohne Klavier ist nicht das Ihre. Aber für sie geht es um ihr Leben. Sie hat um ihr Leben geredet und gespielt. Das hat mich zu Tränen berührt. So hat Report24 das auch genannt: „Inna Zhvanetskaya spielt um ihr Leben. Und wie sie spielt!“

Der Nürnberger Kodex, das Instrument Zwangsimpfungen zu verhindern

Auch Prof. Dr. Dr. Martin Haditsch hat sich dem Unterstützerteam angeschlossen. Er nahm inzwischen mit Mascha Kontakt auf: „Ich möchte bitte bei dieser Gruppe dabei sein. Eigentlich wäre die rechtliche Situation ja einfach: es ist eine Studienmedikation in Phase 3, damit DARF es keine Zwangsmaßnahme geben; wer es trotzdem macht, verstößt gegen den Nürnberger Kodex und gehört wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angezeigt und auf Basis der vorliegenden Fakten auch verurteilt.

Was das heißt, kann man der Wikipedia entnehmen: Der Nürnberger Kodex ist eine ethische Richtlinie zur Vorbereitung und Durchführung medizinischer, psychologischer und anderer Experimente am Menschen. Er gehört seit seiner Formulierung in der Urteilsverkündung im Nürnberger Ärzteprozess (1946/1947) zu den medizinethischen Grundsätzen in der Medizinerausbildung, ähnlich wie das Genfer Gelöbnis. Er besagt, dass bei medizinischen Versuchen an Menschen

„die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson unbedingt erforderlich (ist). Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Nötigung, Übervorteilung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können“.

Anlass für den Nürnberger Kodex waren die während der Zeit des Nationalsozialismus im Namen der medizinischen Forschung begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, insbesondere „verbrecherische medizinische Experimente“ und Zwangssterilisationen.

Dass es gerade in Deutschland zu einer solchen Situation kommt, ist für mich unfassbar. Aber in einem Land, in dem die Staatsanwaltschaft gegen Holocaust-Überlebende wie Vera Sharav ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet hat, weil sie die Corona-Impfungen unter anderem mit den Anfängen des Nationalsozialismus verglich, wundert mich inzwischen nichts mehr.

Man sollte sich die Situation vergegenwärtigen: In ihrer Jugend und jetzt im hohen Alter wird eine Jüdin von Deutschen verfolgt. Sie wird versteckt, um sich dem Freiheitsentzug und der Zwangsimpfung zu entziehen; an ihrem Wohnort hat man ein Polizeiaufgebot beobachtet, als ob es sich um einen Schwerverbrecher handeln würde. Die Wohnungstür wurde aufgebrochen. Die Aktivisten sind in Sorge, dass sie nicht unbeobachtet Arzneien zustellen und Inna so verraten können. Anne Frank lässt grüßen.

Deutschland, 2023.

Der Brief von Marina (Masha) Orel, ebenfalls Jüdin aus der Ukraine, an das Amtsgericht Bad Canstatt vom 10.1.202, gelesen von der Rechtsanwältin Beate Bahner.

Quelle