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Nur drei Bundesländer haben zusammen 70 Betreuungsverbote gegen insgesamt 190.000 ungeimpfte Pflegende ausgesprochen – obwohl für diese seit Mitte März eine Impfplicht gilt. Vier Bundesländer verzichten komplett auf Sanktionen.

Vier Monate nach ihrer Einführung wird die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal in keinem Bundesland konsequent durchgesetzt. Nach einer Umfrage der „Bild am Sonntag“ unter allen 16 Landesgesundheitsministerien wurden zwar mehr als 190.000 ungeimpfte Mitarbeitende im Gesundheitswesen identifiziert. Allerdings wurden bundesweit nur 70 Betretungsverbote ausgesprochen – und zwar in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Brandenburg.

In Bayern, Sachsen, Hessen und Bremen wird bei Verstößen gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht demnach vollständig auf Sanktionen verzichtet. Vier Bundesländer machten keine Angaben – und zwar Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

Konkret wurden demnach in Bayern 56.000 Impfpflichtige ohne Impfnachweis identifiziert, aber weder Betretungsverbote noch Bußgeldbescheide verhängt. Auch in Sachsen wurden keine Bußgelder erhoben oder Betretungsverbote ausgesprochen, obwohl 39.417 der 300.000 Impfpflichtigen im Gesundheitswesen und in der Pflege keinen Nachweis erbringen können. Hessen (2770 Fälle) und Bremen (1194 Fälle) sprachen ebenfalls keine Sanktionen aus.

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Brandenburg und Niedersachsen verhängten jeweils zwei Betretungsverbote, Thüringen leitete 140 Bußgeldverfahren ein. In allen drei Ländern beträgt die Zahl der Ungeimpften jeweils rund 10.000.

Baden-Württemberg leitete bei rund 24.000 ungeimpften Pflegekräfte im Land insgesamt 450 Bußgeldverfahren ein. Das Saarland brachte bei allen 2294 ungeimpften Mitarbeitenden Verfahren auf den Weg, ein Betretungsverbot wurde bislang aber noch nicht ausgesprochen. 

Die meisten Sanktionen erließen der Umfrage zufolge bislang die Behörden von Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Rheinland-Pfalz – jeweils mehr als tausend. NRW verhängte zusätzlich 66 Betretungs- und Tätigkeitsverbote.

Die Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen für besonders zu schützende Gruppen greift grundsätzlich seit Mitte März. Möglich sind auch Bußgelder. Aber auch davon machten die Länder bislang wenig oder gar nicht Gebrauch.

Quelle

https://archive.ph/T8m24#selection-3099.1-3308.3