Bußgeldbescheide die immer noch laufen gegen Kollegen aus der Pflege sind rechtswidrig und einfach eine willkürliche Tat von sich an einem Bußgeld erregenden Schar von faschistoiden Schreibtischtätern in einigen Ämtern

Dass die Bundesregierung sich hier nicht hinter die überall benötigten Pflege Kollegen stell zeigt einmal mehr die verlogene Lügenpolitik dieser sich damit selbst delegitimierenden Bundesregierung.

Dennoch steht fest: Wir haben recht behalten und gezeigt dass wir fachlich richtig gehandelt haben und daran kann auch kein Bußgeld etwas ändern!

In insgesamt 803 Fällen hatte das Gesundheitsamt Karlsruhe Anzeige gegen den Verstoß der einrichtungsbezogenen Impfpflicht eingereicht. Nun landete ein erster Fall vor Gericht: Eine Pflegekraft hatte Einspruch gegen ihren Bußgeldbescheid eingelegt und erhielt recht.

Weil sie trotz Pflicht keinen Nachweis einer gültigen Corona-Schutzimpfung liefern konnten, wurden bisher 803 Pflegekräfte im Raum Karlsruhe vom Gesundheitsamt bei der Bußgeldstelle der Fächerstadt angezeigt. 350 Euro wären für die Betroffenen fällig. Dies berichten die Badischen Neusten Nachrichten (BNN).

Vor dem Amtsgericht Karlsruhe fanden kürzlich die ersten Verhandlungen statt, laut BNN sollen mehrere Pflegekräfte gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch eingelegt haben. „Die Zahl der Verfahren übersteigt das Dutzend mittlerweile spielend“, heißt es in der Tageszeitung.

Ungeimpfte Pflegerin weigert sich Bußgeld zu zahlen – Gericht gibt ihr Recht                        

In einem konkreten Fall wurde der Prozess gegen eine Pflegekraft des Städtischen Klinikums Karlsruhe eingestellt, obwohl sie keine ärztlichen Atteste ihrer zwei Autoimmun-Erkrankung vorlegen konnte. Auch dem Gesundheitsamt wurden die Nachweise nicht vorgelegt.

Die Pflegekraft habe die Befürchtung gehabt, dass sich eine Impfung negativ auf ihre Krankheiten auswirken würde. Dies sei der Grund, warum sich die Frau nicht impfen lassen wollte. Die vorsitzende Richterin folgte dieser Argumentation: „Ich habe einen gewissen Ermessensspielraum“, sagt sie laut BNN. 

Ein Betreuungsverbot gegen die Klägerin sprachen laut BNN weder das Gesundheitsamt noch das Klinikum aus. Auch in den übrigen 802 Fällen soll kein Betreuungsverbot in Pflegeeinrichtungen ausgesprochen worden sein. 

Dieser Artikel wurde verfasst von Carsten Kitter

Quelle

https://www.focus.de/regional/karlsruhe/gesundheitsamt-erstattet-anzeige-ungeimpfte-pflegerin-weigert-sich-bussgeld-zu-zahlen-gericht-gibt-ihr-recht_id_184088875.html