Als Pflegekraft darf ich nicht einmal einem Patienten etwas zu Essen geben wenn er es nicht will. Jemand eine Therapie aufzuzwängen, auch wenn es durch Betreuer genehmigt ist ist eine Sauerei, denn auch Betreuer sollten im Mutmaßlichen Patientenwillen handeln und nicht in dem was sie denken was richtig ist. PFUI , was für eine Schande für Deutschland, dass sie sogar in ihrem Corona Wahn nicht einmal vor Holocaust Überlebenden halt machen und diese durch richterliche Zwangsmaßnahmen einem Todesrisiko aussetzen. Bleibt nur zu hoffen , dass der alten Dame nichts passiert.

85-jährige Musikerin aus der Ukraine, die den Holocaust überlebt hat, soll nun in ihren letzten Lebensjahren HEUTE per Stuttgarter Gerichtsbeschluss unter Zwang für ein Jahr in die geschlossene Psychatrie eingewiesen und zwei Mal zwangsgeimpft werden. Es ist eine kaum zu fassende Tragödie, die sich unter dem Mitwissen der Öffentlichkeit abspielt. Danke an Report 24, dass ihr über dieses Schreckenszenario berichtet! Es braucht allerdings noch mehr mediale Aufmerksamkeit, um dieses menschenverachtende Vorgehen aufzuhalten. Daher bitten wir alle, diese Beiträge kräftig zu teilen.

Report 24 hat ein Video veröffentlicht, worin die begnadete Pianistin darum bittet, dass man ihr ihre Musik, ihre Würde und ihre Ruhe lässt. Ohne Musik müsse sie sterben. Kennt man ihre Lebensgeschichte, ist diese Aussage wohl nichts als die Wahrheit.

Wir fassen Stellungnahmen mehrerer Akteure und Helfer zusammen und danken für ihren Einsatz


Rechtsanwalt Holger Fischer hat sich der Sache angenommen und alles getan, um das Unheil abzuwenden. Er hat einen Eilangtrag und eine Beschwerde beim Gericht eingebracht. Aus Herzensgüte versucht Holger Fischer zu intervenieren, der seit mehr als zwanzig Jahren auf die gesetzliche Betreuung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen spezialisiert ist und deren Wunsch, vor der Spritze bewahrt zu werden, energisch verteidigt.

Holger Fischer – Rechtsanwalt

Bei mir fing das Jahr u. a. mit einem Hilferuf aus Baden-Württemberg an: Ein Betreuungsgericht hat auf Antrag der Betreuerin die zweijährige geschlossene Unterbringung einer alten Dame genehmigt, was der zwangsweisen Behandlung in einer Klinik für Psychiatrie und im Anschluss daran die Aufnahme im beschützten Bereich eines Pflegeheims bedeutet. Ohne erst den Erfolg der Krankenhausbehandlung abzuwarten und etwa dann den Fall unter Einholung eines neuen Gutachtens bezüglich des weiteren Unterbringungsbedarfs neu zu entscheiden, wird hier sogleich über die Zukunft dieser gar nicht so unselbständigen Frau entschieden.
Dies allein ist unverhältnismäßig.

Nebenbei wird vom Gericht ausdrücklich sogleich die zwangsweise Impfung gegen Covid-19 genehmigt.

Während eine Zwangsmedikation mit Psychopharmaka nur ultima ratio sein darf, dementsprechend nicht schon im Beschluss enthalten ist, entscheidet hier ein Gericht, dass die Betroffene ohne Zögern, also möglicherweise noch direkt nach ihrer Verbringung mittels polizeilichem Zwang in die psychiatrische Klinik, unter Anwendung von Gewalt ihre Covid-Injektion erhält.

Alles zum Wohle der Betroffenen gemäß Paragraph 1906 Abs. 1 Ziffer 2 BGB, wonach eine Unterbringung gegen den Willen eines Betroffenen nur zulässig ist, weil

„zur Abwendung eines drohenden erheblichen gesundheitlichen Schadens eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff notwendig ist, die Maßnahme ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgeführt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann.“

Da der Beschluss sofort vollziehbar ist, wartet sie nun täglich darauf, dass sie

  • von der Betreuungsbehörde, die der Betreuerin bei Ausführung des Beschlusses Amtshilfe leistet,
  • die wiederum zur Anwendung von Zwangsmaßnahmen die Polizei hinzuziehen wird,
    aus ihrer Wohnung abgeführt, in die Psychiatrie transportiert und dort zwangsgeimpft wird.

Die Betroffene ist vor Beginn des Zweiten Weltkriegs geboren und jüdischer Herkunft.https://t.me/HolgerFischerRA, veröffentlicht am 2. Januar 2023

Mascha Orel – Mitgründerin von We for Humanity

Mascha Orel wurde von Rechtsanwalt Holger Fischer darüber informiert. Als eine in Deutschland lebende Jüdin, gebürtig in der Ukraine, hat die Mitgründerin von „We for Humanity„, einer internationalen humanitären Vereinigung von Überlebenden des Holocaust, das Gericht in Stuttgart inständig darum gebeten diese Entscheidung zu überdenken. Nicht zuletzt hat sie mit der Betroffenen selbst gesprochen und kann nichts von dem, was im Gutachten diagnostiziert wurde, bestätigen.

Ich habe das Gespräch als angenehm und bereichernd empfunden. Ich habe erwartet, dass Inna verwirrt sein würde, doch das ist nicht der Fall. Vielmehr war ich überrascht, dass sie sich zum Beispiel an Namen und Orte erinnert, die mit ihr nichts zu tun haben.

Anbei das Schreiben von Mascha Orel an das Gericht in Stuttgart, in welchem sie auch die Eindrücke und Erkenntnisse, die sie aus dem fast einstündigen Gespräch gewonnen hat, festhält.

Beate Bahner – Fachanwältin für Medizinrecht

Diese Entscheidung ist ein gigantischer Justizskandal!! Sofort vollziehbar! Morgen soll die Komponistin abgeholt werden. Dann ist sie morgen Mittag geimpft und wird darüber hinaus vermutlich mit Medikamenten ruhig gestellt.
Ich bin fassungslos! Ein Betreuungsrechtsanwalt (Holger Fischer) hat bereits Beschwerde eingelegt. Dies hindert die Justiz und Polizei jedoch nicht am Sofortvollzug dieser Skandal-Entscheidung.

Dieser Fall muss an die Öffentlichkeit und an die Presse! Jeder muss aktiv werden!https://t.me/rechtsanwaeltin_beate_bahner, veröffentlicht am 10.01.2023

Quelle

Der Beschluss sieht den Einsatz von Gewalt gegen die alte Dame vor.

Das nachfolgende Video hat Frau Zhvanetskaya für Report24 aufgenommen. Wir haben ausdrücklich darum gebeten, damit die Menschen sehen können, wie man hier auf deutschem Boden mit Menschen umspringt. Sie darf keine Nummer unter vielen sein, im Heim versteckt und vergessen, sie ist ein lebender Mensch mit allen Menschen- und Grundrechten, die uns allen zustehen. Inna Zhvanetskaya bittet darum, dass man ihr ihre Musik, ihre Würde und ihre Ruhe lässt. Ohne Musik müsse sie sterben. Kennt man ihre Lebensgeschichte, ist diese Aussage wohl nichts als die Wahrheit.

Im Skandal-Beschluss wird ein medizinischer Befund angeführt, mit dem wir bereits medizinische Fachleute konfrontiert haben. Diese sprechen von einer “Böswilligkeit” des Gutachtens, nach diesem Gutachten habe man einen völlig anderen Patienten erwartet. Eine leichte Demenz könne man in dem Alter schon entwickeln aber von den meisten angeführten Punkten könne keine Rede sein. Hier könnten “finanzielle Interessen” dritter Parteien im Hintergrund stehen. Besonders übel wären die Anmerkungen “narzistisches Größenselbstbild [sic!], Egozentrismus und Logorhoe [sic!]”. Dem gegenüber steht das fast demütige Auftreten in dem Video – und ein wenig Stolz auf das Erreichte darf man als berühmte Komponistin wohl sein. Selbst die Behauptung von Adipositas permagna scheint gemäß der vorliegenden Bilder falsch zu sein.

Medizinische Begründung des richterlichen Beschlusses.

Inna Zhvanetskaya entdeckte früh die Liebe zur Musik. Sie hatte die Möglichkeit in Moskau studieren, traf dort auch auf Dmitri Schostakowitsch. Sie wird Mitglied im Komponistenverband der UdSSR und verbringt ihr Leben fast ausschließlich mit Musik. 22 Jahre lang unterrichtete sie am Institut für Komposition und Instrumentierung. Sie heiratete einen brillanten Wissenschaftler, Schüler von Andrei Nikolajewitsch Kolmogorow, doch die Leidenschaft für die Musik war stärker als die Ehebande. Frau Zhvanetskaya hat keine Kinder die sich jetzt um sie kümmern und um ihre Rechte kämpfen könnten – ihre Kinder sind ihre Kompositionen.

Sie schuf zahlreiche Werke, auch für ausgefallenere Instrumente wie Kontrabass, Tuba, Posaune. Sie hat mindestens zwei Opern und zahlreiche Zyklen für Gesang, symphonische Werke, Sonaten und auf Literatur basierende Musikzyklen verfasst. Frau Zhvanetskaya lebte bereits kurz nach Kriegsende mit ihren Eltern in Deutschland, kehrte später zurück. An einen befreundeten Bildhauer schrieb sie: “In Deutschland habe ich mich noch mehr in Russland verliebt. Ist das möglich?”

Inna erzählt über ihr Leben in Deutschland: „Wenn ich ein Dach über dem Kopf habe und in meinem Fenster Himmel, Bäume, dann ist das ein Grund zur Freude. Ich brauche nicht viel“, und sie ist nicht unaufrichtig, aber meiner Meinung nach vertreibt sie den Gedanken an einen wichtigen Verlust bewusst. In Moskau war sie von hochkarätigen Fachleuten umgeben – Lehrern, Komponistenkollegen, Musikern, Musikwissenschaftlern. Sie kamen zu Treffen der Sektion für Kammer- und Symphoniemusik im Komponistenverband, wo ihre Musik aufgeführt wurde. Unter ihnen – Alexander Georgievich Chugaev, Genrikh Iljitsch Litinsky, Boris Tschaikowsky, Mechislav Weinberg, Alexander Vustin, Inna Iglitskaya, Alfred Schnittke … Einmal hörte Schostakowitsch selbst ihre Arbeit! Sie ist auch stolz auf ihre Freundschaft mit Sofia Gubaidulna. Alle von ihnen sind herausragende Persönlichkeiten!

In Stuttgart wird Inna Zhvanetskaya dieses Umfeld vorenthalten. Hinzu kommt, dass Kunstschaffende schlecht an den realen Alltag angepasst sind. Der Künstler ist oft ein Wesen mit blanken Nerven, ein gar nicht von dieser Welt stammender Mensch. So ist Inna Zhvanetskaya. Als eigennutzfremde Person, kindlich naiv, glaubt sie, dass die Welt ihr die Arme öffnen wird, aber manchmal stößt sie auf Taubheit und Gleichgültigkeit. Aber der Komponist braucht freundliche und mehr noch öffentliche Unterstützung. Wer wird die Musik drucken und veröffentlichen? Wer wird ihre Werke Interpreten empfehlen? Sie hat keinen Impresario, der sie produziert.Aus einem Künstlerportrait, automatisiert übersetzt aus dem Russischen

Wir wissen nicht, was das Gericht in Stuttgart dazu getrieben hat, diesen Beschluss zu erlassen, von dem Frau Zhvanetskaya denkt, dass es ihren Tod bedeutet. Bestellt wurde er offenbar von ihrer Berufsbetreuerin. Auch das ist bemerkenswert, denn der Verband der Berufsbetreuer nimmt klar gegen Zwangsimpfungen Stellung (siehe auch hier). Es gibt, nachdem die Pandemie in Deutschland für beendet erklärt wurde und selbst die berufsbezogene Impfpflicht gefallen ist, keinerlei Indikation und Rechtsgrundlage mehr für einen solchen Schritt.

Frau Zhvanetskaya spricht zur Bewältigung der einfachen Dinge des Lebens ausreichend Deutsch, doch nicht genug, um sich gegenüber den Vorgängen, die ihre Freiheit und ihr Leben beenden könnten, ausreichend zu wehren. Ob bei Untersuchungen und amtlichen Gesprächen stets ein kompetenter Dolmetscher zur Verfügung stand bzw. ob der befasste Gutachter Russisch sprach, ist stark zu bezweifeln. Die völlige Gleichgültigkeit des Gerichts zeigt sich auch an einer falschen Altersangabe am Beschluss, der als Geburtsjahr 1939 aufweist, obwohl russische und deutsche Pässe und Ausweise klar 1937 beweisen. Angeblich würde man ihr sogar vorwerfen, sich nicht mehr korrekt an ihren Geburtstag erinnern zu können.

Diesen Raum und dieses Instument erfüllt Inna Zhvanetskaya mit Leben.

Eine menschenwürdige Alternative wäre es, die Künstlerin mit guter Betreuung in privater Unterbringung zu belassen. Dies würde den Staat sicherlich auch weniger kosten, als die angeordneten Maßnahmen.

Die Berufsbetreuerin hat Frau Zhvanetskaya mitgeteilt, so unser Wissensstand, dass sie morgen, am 11. Jänner 2023 abgeholt und vermutlich auch zwangsgeimpft werden soll. Das ist nicht nur an und für sich ein Skandal, die Rechtmäßigkeit ist generell in Frage zu stellen, denn gegen den genannten Beschluss wurde das zulässige Rechtsmittel des Einspruchs eingebracht, das allerdings keine aufschiebende Wirkung hat. Sollte der Dame etwas zustoßen, sollten die Verantwortlichen ab sofort wissen: Ihre Taten sind nicht hinter verschlossenen Türen geschehen, wir werden bis zur letzten Konsequenz darüber berichten.

Eintrag Inna Abramovna Zhvanetskaia auf der internationalen Wikipedia.

Quelle