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Mitte letzter Woche hat Der Status Unterlagen veröffentlich, die höchst zweifelhafte Machenschaften zwischen der Regierung und der Ärztekammer zeigen. Es geht dabei um Impfpropaganda, Disziplinarverfahren gegen dissidente Ärzte und den ungeheuren Einfluss der Politik auf die Ärzteschaft. Dem Bericht von Der Status zufolge sind mehrere Verfahren in Wien, Niederösterreich und Vorarlberg anhängig, die nicht nur das Ende der Ärztekammer und des Ärzte-Gesetzes möglich erscheinen lassen, sondern vor allem eines sind: ein klarer Auftrag zu einer umfassenden gerichtlichen Aufarbeitung.

Nach dem Ende vom Wochenblick hatte sich Bernadette Conrads selbstständig gemacht und das Online-Magazin Der Status aus der Taufe gehoben. Nun haben sie und ihre Mitstreiter einen bedeutsamen Beitrag veröffentlicht, der kaum brisanter sein könnte.

Auf der Basis mehrerer Unterlagen aus dem Dunstkreis von Regierung und Ärztekammer zeigt Der Status auf, wie die massive Impfkampagne im April 2020 – und somit weit vor dem Zeitpunkt, zu dem irgendetwas über diese Wirkstoffe gewusst werden konnte – vonseiten der Kurz-Regierung und der Ärztekammer (TKP hat berichtet).

Die Implikationen sind gewaltig, von den historischen Parallelen ganz zu schweigen.

Untersuchungsausschüsse reichen nicht, Sondertribunale sind nötig

Die Liste der potenziellen Verfehlungen seitens der Regierung, der Behörden und der Ärzteschaft sind elends lang.

Da steht zum einen im Raum, dass die Regierung und die Ärztekammer diese Vereinbarung monatelang vor Veröffentlichung der “Studien” (Pressemitteilungen) der Hersteller geschlossen hat: was haben die handelnden Akteure zu diesem Zeitpunkt eigentlich über diese Wirkstoffe gewusst?

Im Ärzte-Gesetz wiederum ist nicht nur die persönliche Haftung des behandelnden Arztes für Fehlbehandlungen festgeschrieben, sondern enthalten eindeutige Sprachregelungen:

§ 48. Der Arzt darf die Erste Hilfe im Falle drohender Lebensgefahr nicht verweigern.

Hier sei daran erinnert, dass die Vereinbarung zwischen Regierung und Ärztekammer es letzterer ermöglichte – unter ausdrücklichem Verweis auf die Vernichtung der Existenzgrundlage niedergelassener Ärzte durch Entzug der Approbation bzw. Disziplinarverfahren –, die Behandlungsmöglichkeiten massiv einzuschränken.

§ 49. (1) Ein Arzt ist verpflichtet, jeden von ihm in ärztliche Beratung oder Behandlung übernommenen Gesunden und Kranken ohne Unterschied der Person gewissenhaft zu betreuen. Er hat sich laufend im Rahmen des Fortbildungsprogramms der Österreichischen Ärztekammer fortzubilden und nach Maßgabe der ärztlichen Wissenschaft und Erfahrung sowie unter Einhaltung der bestehenden Vorschriften und der fachspezifischen Qualitätsstandards, insbesondere aufgrund des Gesundheitsqualitätsgesetzes (GQG), BGBl. I Nr. 179/2004, das Wohl der Kranken und den Schutz der Gesunden zu wahren.

Hieraus – und aus den Folgeziffern – erwächst die Mitverantwortung der Ärztekammer für die potenzielle Behandlungsverweigerung durch existierende Pharmazeutika, die zu mindestesn 500facher amtsbekannter Todesfolge geführt hat (TKP hat berichtet).Gerade weil Gesundheitsminister Rauch diese Verantwortung letzten Sommer einseitig – und nicht zu Unrecht – auf die Ärzteschaft abgeschoben hat, sei ausdrücklich daran erinnert: Alle Gesundheitsminister während der “Pandemie” – Anschober, Mückstein und Rauch – haben sich an diesen mutmaßlichen Kapitalverbrechen aufgrund der Vereinbarung mit der Ärztekammer wohl mitschuldig gemacht (TKP hat berichtet).

Höchste Zeit also für eine umgassende juristische Aufarbeitung. Untersuchungsausschüsse sind das Mindeste, Strafverfahren in jedem Fall angemessen – denn neben den vielen Impftoten geht es ja auch um (vermutete) Hundertausende impfgeschädigte Personen, denen aller Voraussicht nach jegliche Möglichkeit der “informierten Zustimmung” durch die vorab erfolgte Vereinbarung genommen wurde.

Historia docet: Ein Mahnmal an vergangen geglaubte Unzeiten

Die Verbrechen der Nazi-Zeit sind so abscheulich gewesen, dass man nach der Niederringung Hitler-Deutschlands die Verantwortlichen in Nürnberg vor Gericht gestellt hat. Neben den Hauptkriegsverbrechern sind 1946/47 denn auch in dem sogenannten Ärzteprozessen eine Reihe von Personen vor Gericht gestanden, die massive Rechtsbrüche zu verantworten hatten.

Die Anklageschrift und weitere Unterlagen sind im englischen Original über die Homepage der Harvard-Universität einsehbar; hier sei z.B. auf den ersten Prozess gegen Dr. Karl Brandt verwiesen.

Das bis zur “Pandemie” nachhaltigste Ergebnis war der sog. “Nürnberger Codex”. Hierzu liegt etwa von Abgeordnetem Hauser (FPÖ) eine parlamentarische Anfrage vor, die Justizministerin Alma Zadić allerdings im Zusammenhang mit der vorgesehenen Impfpflicht gegen oder wegen Covid gar nicht geltend machte: Wie TKP berichtete, war der Nürnberger Codex nicht zwingend notwendig, um die Impfpflicht infrage zu stellen, denn

nach dem österreichischen Straf- und Zivilrecht [dürfen] medizinische Behandlungen nur mit Zustimmung der entscheidungsfähigen Patient:innen durchgeführt werden…, unabhängig davon, ob diese volljährig, minderjährig oder Menschen mit Behinderungen sind.“ Was im Klartext heißt, mit der Impfpflicht verstößt die Regierung nicht nur gegen das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, sondern auch gegen das Strafrecht, in dem in § 110 steht:

(1) Wer einen anderen ohne dessen Einwilligung, wenn auch nach den Regeln der medizinischen Wissenschaft, behandelt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Hat der Täter die Einwilligung des Behandelten in der Annahme nicht eingeholt, daß durch den Aufschub der Behandlung das Leben oder die Gesundheit des Behandelten ernstlich gefährdet wäre, so ist er nach Abs. 1 nur zu bestrafen, wenn die vermeintliche Gefahr nicht bestanden hat und er sich dessen bei Aufwendung der nötigen Sorgfalt (§ 6) hätte bewußt sein können.

Aufgrund der nun bekannten Unterlagen kann ausgeschlossen werden, dass die Regierung, die Ärztekammer und die betroffenen Ärzte nicht vorsätzlich gegen diese Bestimmungen verstoßen haben.

Darüber hinaus gilt zu beachten, dass die Diskriminierung und rechtliche Herabsetzung “der Ungeimpften” zu Bürgern zweiter Klasse dem verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz widerspricht und auch die “Begleitmaßnahmen” – der “Lockdown für die Ungeimpften” sowie die Ausnahmeregelungen betreffend Gewerbe- und Versammlungsfreiheiten – wohl kaum rechtens gewesen sind.

Historische Parallelen des “Grünen Passes”

Neben den “technisch-juristischen” Finessen der Impfpflicht gegen oder wegen Covid steht auch dessen Alltagsmanifestation in Frage: wie kann es sein, dass ein Impfnachweis für die Teilhabe an normalen gesellschaftlichen Aktivitäten verlangt wird, der im Wesentlichen nicht nur “im Vorfeld” ausgemacht wurde, sondern dessen Bewertungskriterien sich im Lauf der Zeit willkürlich verschoben haben?

Der “Grüne Pass” war zunächst auf 6-9 Monate befristet, vorausgesetzt man war “vollständig geimpft” – was zunächst zwei Teilimpfungen bedeutete.

Dann kam die “Auffrischung” hinzu, die die “Vollständigkeit” der bis anhin erfolgten Injektionen auf 6 Monate begrenzte, wer sich aber einen “Booster” holte, der war nun “permanent” in Besitz eines “Grünen Passes”.

War man jedoch “nur” unter den “Genesenen”, galt der “Grüne Pass” maximal 6 Monate.

Diese staatlich ausgewiesene Willkür – erzielt unter aktiver Mittäterschaft der Ärztekammer – ist eines Rechtsstaates unwürdig. Wenn die Republik Österreich – und ich habe ehrlich gesprochen keinen Zweifel, dass ähnliche Unterlagen in allen anderen europäischen Ländern existieren – weiterhin in annähernd der aktuellen Form existieren möchte, so muss zwingend eine juristische Aufarbeitung erfolgen.

Wie ersichtlich, so ist der “Grüne Pass” vor allem auf willkürlichen, von der Regierung und der EU im Vorfeld mitgetragenen festgelegte Kategorien basierte, die unter Mitwirkung der überwältigenden Mehrheit der Ärzteschaft erstellt wurden.

Ein Blick in die Geschichte legt nahe, dass der “Grüne Pass” das funktionale Äquivalent des Ariernachweises ist, der von Nazi-Deutschland eingeführt wurde: Beide Dokumente waren eindeutig politisch motiviert und basierten auf Basis zweifelhafter “Wissenschaft™”.

Die Offenbarung nach St. Corona

Die letzten drei Jahre zeigen vor allem eine Sache überdeutlich: Wir haben den eklatanten Mangel an Integrität, Moral und Mitgefühl seitens der politischen Kaste, ihrer willigen Vollstrecker in den “Leit- und Qualitätsmedien” und ihrer Mittäter unter den medizinischen Fachleuten gesehen.

Dies ist kein “bedauerliches Versagen Einzelner”, dies ist ein “systemisches Problem”.

Wir sehen auch, dass jeder hat seinen Preis hat. Das funktionale Äquivalent des Judaslohns von 30 Silberlingen für die Ärzteschaft waren 25 Euro für jede Covid-Erstimpfung und 20 Euro für jede weitere Injektion.

Neben den Gräueltaten der Nazis und des Stalinismus zeigt sich hierbei aber, dass die Corona-“Pandemie” noch eher mit den Asch-Konformitäts-, Milgram– und dem Stanford-Gefängnis-Experimenten vergleichbar ist. Oder mit dem Buch Die Welle von Tod Strasser (1981).

Und trotz alledem gibt es auch einen Lichtblick: Entgegen den Behauptungen der selbstgerechten Wasserträger des Corona-Unrechts-Regimes – und derem pseudoideologischen Woke-Überbau – ist nicht alles menschliches Handeln “sozial konstruiert” oder hat mit “Macht” zu tun.

Ein beträchtlicher Teil der Menschen überall hat sich dem Druck widersetzt, sich “impfen” zu lassen.

Eine Gruppe von Ärzten hat dem Druck und der Versuchung – denken Sie an die 30 Silberlinge – widerstanden und verweigert, der staatlichen Tyrannei nachzugeben.

Wenn die Zahl der Auffrischungsimpfungen ein Anhaltspunkt ist, merken immer mehr Menschen, dass sie hereingelegt wurden.

Anreize (Judaslohn) und Zwang funktionieren, bis sie es nicht mehr tun.

Unsere hochkomplexen Gesellschaften sind natürlich mehr als die Summe ihrer beweglichen Teile. Doch angesichts der hochgradig integrierten Strukturen wäre es weit hergeholt zu glauben, dass irgendjemand in der Lage ist, alles zu kontrollieren.

Zwar kann vieles beherrscht werden, aber letztlich ist die “normative Kraft des Faktischen” (Georg Jellinek) in Verbindung mit individuellen Erfahrungen ein starkes Gegenmittel gegen Tyrannei.

Die Sache ist allerdings noch lange nicht vorbei, ganz im Gegenteil.

WIe uns “die Geschichte” lehrt, war der Mensch immer nur in der Lage, die Täter zu bestrafen, in der (vergeblichen) Hoffnung, Abschreckung zu schaffen.

Es ist schon einmal passiert, es passiert wieder, und es wird wieder passieren.

Der nächste Schritt besteht darin, die Sache zu Ende zu bringen, die Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen.

Bild Philip Zimbardo, SPE1971 prisoner lineupCC BY-SA 4.0

Quelle