Das Gesundheitsamt wandte sich bereits im Juni an Dr. med. Markus Motschmann, Chefarzt einer Klinik für Augenheilkunde im Landkreis Börde. Der Grund: Ein drohendes Betretungs- oder Tätigkeitsverbot wegen fehlenden Impfnachweises. Motschmann publizierte am 17. Juli auf Facebook seine Erwiderung an das Amt. Darin sprach er die negativen Konsequenzen des Impfzwangs für Personal und Patienten an und warnte vor einem Ende der Versorgung.

So teilte er mit, dass die Mehrzahl der Mitarbeiter in seiner Augenabteilung nicht geimpft sei oder es ablehne, sich weitere experimentelle mRNA-Präparate verabreichen zu lassen. Mit mehr als 7.000 operativen Eingriffen im Jahr stellt man in der Klinik Motschmann zufolge nicht nur die klinische augenärztliche Versorgung im Landkreis sicher, sondern auch die von Patienten aus benachbarten Regionen. Käme es nun zu einer Durchsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, ist für den Mediziner die Konsequenz klar: Die Versorgung könnte nicht mehr aufrechterhalten werden.

Auch die gesundheitlichen Konsequenzen der Impfungen spricht er an: So mahnt er, dass seit Beginn der Impfkampagne der Krankenstand unter geimpften (“gespikten”) Mitarbeitern in der Abteilung etwa fünfmal höher sei als bei jenen, die die Impfung abgelehnt haben. Dass die Covid-Schüsse bereits initial mit hohen Zahlen von Krankmeldungen einhergingen, hat bereits eine Studie nachgewiesen. Potenzielle Folgeschäden, etwa durch ein beeinträchtigtes Immunsystem, waren dort allerdings noch nicht erfasst.

Das Schlusswort des Mediziners fällt in seinem Schreiben durchaus versöhnlich aus:

“Es ist bisher genug Schaden angerichtet worden. Meine Empfehlung lautet daher: Lassen Sie uns zusammen an einem Strang ziehen! Ihr administrativer und unser medizinischer Auftrag ist derselbe: Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung in unserer Region!”

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Ob das zuständige Gesundheitsamt sich auf diesen gemeinsamen Auftrag besinnen wird, wird sich zeigen. In den sozialen Netzen erntet der Arzt für sein Vorgehen und seine offenen Worte viel Zuspruch.

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