Dennoch liegen uns mehrere Berichte von Beschäftigten gerade der jetzt klagenden Organisationen vor, die in den vergangenen Jahren Patienten wie Beschäftigte sehr schikaniert haben, gerade wegen diesen Maßnahmen. Einiges erscheint also eher wie Heuchlerei. Es gab auch Institutionen und Heime ( siehe Isabell aus Kirchheim), die diese unsinnigen Maßnahmen nie mitgetragen haben. Kommt langsam das nicht der Öffentlichkeit kommunizierte Papier des Landkreistages Baden Württemberg mehr und mehr zum Tragen? Gut für die Betroffenen und dennoch bleibt ein fauler Geschmack der Heuchelei.

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Unter anderem wird in der Corona-Verordnung festgehalten, dass Menschen mit Behinderung, die in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) tätig sind, durchgängig eine FFP2-Maske tragen müssen. Menschen, die zudem in einer besonderen Wohnform leben, müssten demnach bis zu 16 Stunden am Tag einen solchen Mund- und Nasenschutz tragen.

Die Lebenshilfen der Region Mittelbaden haben am Mittwoch Verfassungsbeschwerde gegen das neue Infektionsschutzgesetz eingelegt. Es war am 1. Oktober in Kraft getreten.

Lebenshilfe: Regelung unwürdig und diskriminierend

Von der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Bruchsal-Bretten e.V. heißt es in einer Pressemitteilung, dass die Regelungen unwürdig und diskriminierend seien. Das Ansteckungsrisiko eines Menschen mit geistiger Behinderung sei grundsätzlich nicht größer als bei anderen Menschen. Aus ihrer Sicht sollten die Maßnahmen deshalb wie bisher je nach Gefährdungsbeurteilung vorgenommen werden.

Verfassungsbeschwerde wegen Maskenpflicht

Neben der eingereichten Verfassungsbeschwerde stellen die Lebenshilfen in der Region Mittelbaden auch einen Antrag auf einstweilige Anordnung. Vereinfacht gesagt: einen Eilantrag, um die Maskenpflicht unter anderem in Werkstätten für Menschen mit Behinderung nächstmöglich außer Kraft zu setzen.

Kritik auch von Wohlfahrt und Pflege

Auch Wohlfahrtsverbände, Pflegeeinrichtungen und Caritas äußerten sich ablehnend, dass Heimbewohner außerhalb ihres Zimmers Maske tragen müssen. „Die Maskenpflicht ist ein massiver Verstoß gegen das Recht auf Selbstbestimmung und soziale Teilhabe der betroffenen Menschen, schreiben der „Paritätische“, der Sozialverband VdK sowie verschiedene Einrichtungen in einer gemeinsamen Mitteilung.