Bei Frag den Staat gab es eine interessante Anfrage bei der TK zu Daten bezüglich Impfnebenwirkungen in den letzten Jahren. Die Daten zeigen einen sprunghaften Anstieg von Personen, die sich wegen solch einer Diagnose in ärztlicher Behandlung befanden und zeigen einmal mehr, wie mangelhaft Bundesinstitute wie das PEI arbeiten. Wir zeigen den steinigen Weg, den der Antragsteller gehen musste (knapp 5 Monate bis er eine Auskunft bekam) und werten die Rohdaten exklusiv hier aus.

Durch einen Leserhinweis wurden wir auf eine interessante Anfrage bei Frag den Staat aufmerksam. Dort fragte jemand bereits am 27.02.2022 – also bereits vor ganzen 5 (!) Monaten – im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes bei der Techniker Krankenkasse die Abrechnungsdaten (seit 2019) zu folgenden ICD-Codes an:

  • T 88.1: Sonstige Komplikationen nach Impfung [Immunisierung], anderenorts nicht klassifiziert, inklusive Hautausschlag nach Impfung
  • T 88.0: Infektion nach Impfung [Immunisierung], inklusive Sepsis nach Impfung [Immunisierung]
  • U 12.9: Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen, nicht näher bezeichnet
  • Y.59.9: Unerwünschte Komplikationen durch Impfstoffe oder biologisch aktive Substanzen

Der Weg von der Anfrage bis zum Erhalt der Daten war extrem steinig und zeigt, mit welchen Methoden Behörden und Institutionen sich vor der Herausgabe von Daten drücken wollen. Deshalb wollen wir zunächst diesen Weg darstellen und uns im Anschluss die Daten selbst ansehen.

Der mühsame Weg zu den Rohdaten

Bis der Antragsteller an die Daten kam, war es ein ziemliches hin und her. Direkt noch am selben Tag, an dem der Antragsteller die Daten anfragte antwortete die TK:

vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum.

TK am 27.02.2022

Der Antragsteller erhielt dann bis zum 10.03.2022 lediglich einen Hinweis auf die „Datenschutzgrundverordnung“ (DSGVO) – woraufhin er höflich nochmals die Daten anfragte:

Als Antwort auf meine IFG-Anfrage habe ich eine Auskunft nach DSGVO über meine Arztbesuche und die abgerechneten Leistungen erhalten. Das ist zwar tatsächlich auch eine sehr interessante Information, jedoch möchte ich gerne weiterhin eine Antwort auf meine ursprüngliche Anfrage erhalten. Es geht in meiner Anfrage um die statistischen Abrechnungsdaten aller TK-Versicherten in Bezug auf Impfnebenwirkungen. Vergleichbare Daten der BKK ProVita wurden jüngst intensiv in den Medien behandelt.

Antragsteller am 10.03.2022

Prompt antwortete die TK auf diese erneute Nachfrage – geht aber wiederum nicht auf die Daten ein:

vielen Dank für Ihre Mail. Die Aussagen der BKK ProVita sind uns bekannt. Diese sind allerdings bereits widerlegt. Näheres dazu finden Sie im Bericht des Virchow-Bundes unter www.virchowbund.de.
Können wir sonst noch etwas für Sie tun? Wir sind gern für Sie da.

TK am 10.03.2022

Wir finden es beachtlich, wie einfach man es sich bei der TK machen wollte und einfach überhaupt nicht auf die Frage des Antragstellers eingeht. Diese Antwort der TK kommentierte übrigens jemand mit:

Erstmal gibt es keinen Bericht des Virchow Bundes. Es gibt eine Stellungnahme mit Behauptungen und Beleidigungen. Hierbei wird keine der Aussagen des Virchow Bundes mit Quellen belegt uns somit faktisch die Aussagen der BKK Provita auch nicht widerlegt.

Kommentator zur TK Antwort am 10.03.2022

Weiter im Hauptdialog. Der Antragsteller fragte am selben Tag weiter mit einer Engelsgeduld bei der TK nach:

Es geht mir nicht um Aussagen oder Zahlen der BKK ProVita, sondern um die Zahlen der Techniker Krankenkasse. Und selbstverständlich möchte ich von der TK valide Zahlen haben, die nicht widerlegbar sind. Senden Sie mir diese bitte zu.

Antragsteller am 10.03.2022

Auf diese Frage kam direkt am Folgetag eine erneute Antwort der TK. Man beachte, dass diese (wieder einmal) so gar nichts mit der eigentlichen Frage zu tun hat:

Wir haben die Ausführungen der BKK ProVita zur Kenntnis genommen und stehen im Austausch mit dem GKV-Spitzenverband.

TK am 11.03.2022

Der Antragsteller sah das genauso und fragte wiederum – extrem freundlich – nach:

Ihre Nachricht vom 11. März habe ich erhalten. Leider kann ich den Zusammenhang mit meiner IFG-Anfrage vom 27. Februar nicht erkennen. Bitte erteilen Sie mir für meinen IFG-Antrag einen rechtsmittelfähigen Bescheid.

Antragsteller am 11.03.2022

Im Anschluss an diese Frage gibt die TK einige Tage später eine ausführlichere Antwort. Wir finden es beachtlich, wie die TK wirklich komplett an der Frage vorbei versucht zu umgehen, die Daten herauszugeben:

Erläutert die Grenzen der Interpretierbarkeit der Impfnebenwirkungsabrechnungszahlen, enthält aber nach wie vor nicht die Zahlen:

Die Coronaschutzimpfung ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die Kosten für den Impfstoff und das ärztliche Impfhonorar werden vom Bund getragen und durch die Leistungserbringer mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) abgerechnet. Den Krankenkassen liegen damit keine vollständigen Daten zum Impfstatus ihrer Versicherten vor – und in der Folge auch keine auswertbaren Zahlen zur Quantität der tatsächlichen Nebenwirkungen.

Seit April 2021 können Ärztinnen und Ärzte einen Diagnosecode (U11.9 – Notwendigkeit der Impfung gegen Covid19 sowie U12.9 – Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von Covid-19-Impfstoffen) angeben – dieser erreicht Krankenkassen aber nur, wenn im betreffenden Quartal eine Leistung abgerechnet wird. Der Code zeigt nicht, ob es sich um eine Erst- Zweit- oder Drittimpfung handelt. Die Daten sind also weiterhin unvollständig.

TK am 15.03.2022

Eigentlich war die Frage doch sehr einfach – nach Interpretationen hatte der Antragsteller eigentlich gar nicht gefragt, was er der TK dann auch selbst so schrieb:

Vielen Dank für die Erläuterungen zu den Grenzen der Interpretierung der Impfnebenwirkungsabrechnungsdaten. Bitte senden Sie mir nunmehr die Abrechnungsdaten gemäß meiner ursprünglichen Anfrage zu oder geben Sie mir einen widerspruchsfähigen Ablehnungsbescheid.

Antragsteller am 21.03.2022

Im Anschluss kam es für den Antragsteller nochmal besser – die TK schickte ihm am 23.03.2022 Daten zu seinen eigenen, abgerechneten Arztbesuchen. Das Anschreiben dazu wurde geschwärzt veröffentlicht.
Der Antragsteller hat außerdem wohl unzählige male versucht bei der TK telefonisch etwas zu erreichen, wie er selbst beschreibt:

Habe es soeben mal per Telefon probiert und im Ergebnis ausgiebig Warteschleifenmusik angehört, ohne jemanden zu erreichen. Hm.

So, habe jetzt noch mal mehr als eine halbe Stunde am Telefonhörer gehangen, bin von Mitarbeiter zu Mitarbeiter gereicht worden, zwischendurch wieder aus der Leitung geworfen worden und musste mich wieder von vorne durchfragen, gerate jedes Mal an einen anderen Sachbearbeiter. Es fällt den Mitarbeitern sichtbar schwer, jemanden zu finden, der statistische Anfragen beantworten kann. Sie haben mir nun versprochen, sich um meine Frage zu kümmern.

Antragsteller am 05.04.2022

Anschließend bekam er erneut – zum zweiten Mal – ein Schreiben mit seinen eigenen Abrechnungsdaten.
Resigniert hat daraufhin der Antragsteller folgenden Plan:

Wir reden jetzt seit zwei Monaten aneinander vorbei. Ich werde noch das Ende der Dreimonatsfrist abwarten und dann Untätigkeitsklage erheben.

Antragsteller am 24.04.2022

Am 11.05.2022 schreibt der Antragsteller dann an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit:

Ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/242003/. Die Krankenkasse kommt mit meiner Anfrage irgendwie nicht klar. Es antwortet immer ein anderer Sachbearbeiter, der anscheinend die vorangegangene Korrespondenz nicht kennt. Gefragt hatte ich nach Abrechnungszahlen zu bestimmten ICD-Codes. Als Antwort bekomme ich mal meine eigenen Arztbesuche aufgelistet, mal bekomme ich den Hinweis, dass die von mir angefragten Zahlen zwar vorliegen, aber für mich nicht verwertbar seien.

Antragsteller am 11.05.2022

Erst am 29.06.2022 hat der einen Eingangsbescheid über die Anfrage bekommen.
Am 20.07.2022 schrieb die TK dann:

zunächst möchten wir unser Bedauern zum Ausdruck bringen, dass Ihre Anfrage nach dem IfG vom 27.02.2022 in unserem Haus nicht den eigentlich zuständigen Stellen weitergeleitet wurde und in der Folge auch z.T. nicht entsprechend Ihrer Anfrage beantwortet wurde.

Nunmehr können wir Ihnen jedoch die angefragten Daten übermitteln; Sie erhalten diese anhängend.

TK am 20.07.2022

und veröffentlichte – endlich, knapp 5 Monate nach der Anfrage – die geforderten Daten.

Die Daten – Behandelte Impfnebenwirkungen nehmen um 3.100% zu

Kommen wir jetzt zum Wesentlichen – den Rohdaten. Wir wollen zunächst die Entwicklung der Personen, die wegen einem der oben genannten ICD 10 Codes (T 88.0, T 88.1, U 12.0, Y 59.9) in Behandlung waren sortiert nach Jahr grafisch darstellen:

Man bedenke: Ende Dezember 2020 startete die „Corona Impfkampagne“. Im Jahr 2021 haben wir über 3.100% mehr Personen, die wegen einem der genannten ICD 10 Codes in Behandlung waren, als im Jahr 2020.

Hier noch die Zahlen in Tabellenform, etwas weiter aufgeschlüsselt:

Fazit

Die Daten der TK geben ein ganz ähnliches Bild wie die Daten der BKK ProVita ab, die der damalig Vorstand Andrea Schöfbeck veröffentlichte (wir haben hier und hier darüber berichtet). Wir erinnern uns, wie das Ganze für Herrn Schöfbeck ausging: nach 21 Jahren bei der BKK wurde er fristlos gekündigt (auch hierüber haben wir berichtet). Vielleicht hatten die Mitarbeiter, die die Anfrage hier bearbeiten mussten, Angst, dass es ihnen genauso ergeht, wenn Sie die Zahlen herausrücken? Jedenfalls würde dies das ganze Hin und Her zwischen TK und Antragsteller erklären.

Nichtsdestotrotz sind die Daten nun publik und zeigen einmal mehr eindrucksvoll, dass beim Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel (Paul-Ehrlich-Institut, PEI) wohl nur ein Bruchteil der Impfnebenwirkungen wirklich gemeldet wird (Stichwort: Dunkelzifferrate). Bis zum 31.12.2021 wurden dort „nur“ 244.576 Fälle von Impfnebenwirkungen erfasst. Wohlgemerkt: das PEI erfasst Impfnebenwirkungen für alle Deutschen.
Die TK hat 11 Millionen Versicherte. Nehmen wir an die „TK Versicherten“ sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung dann kann man die Impfnebenwirkungen auf alle Einwohner Deutschlands (83,24 Millionen) hochrechnen:

\begin{align*} \text{Behandelte Impfnebenwirkungen in Deutschland 2021} &= \frac{\num{83.24}}{\num{11}} \cdot \num{437539} \\[2ex] &= \num{3529482} \end{align*}

Wir kommen also auf eine gigantische Anzahl von 3.311.386 Personen, die alleine 2021 wegen einer Impfnebenwirkung in ärztlicher Behandlung waren und denen eine der vier oben genannten Diagnosen gestellt wurde. Das PEI würde damit die Impfnebenwirkungen um den Faktor 13 unterschätzen – was alles andere als marginal ist.
Angesichts solcher Zahlen sollte die (quasi) Impfpflicht in der Pflege und bei Soldaten schon längst wieder zurückgenommen werden – aber in Deutschland spricht man nun schon über die 5. (!) Impfung:

Inzwischen ist eine 5. #Impfung gegen #Corona im Gespräch, während sich viele für „geboostert“ halten. Für wen also sind wie viele Impfungen empfohlen? Ab wann gilt man als „vollständig geimpft“? Ein Überblick.

Quelle: BR auf Twitter

Quelle

https://corona-blog.net/2022/07/27/tk-muss-daten-herausgeben-2021-waren-dort-437-593-versicherte-wegen-impfnebenwirkungen-in-aerztlicher-behandlung/